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12.08.2010
ALV braucht mehr Geld
Arbeitslose, die mindestens ein Jahr lang Beiträge entrichtet haben, erhalten mit der Revision der ALV ein Jahr lang Taggelder.
Arbeitslose, die mindestens ein Jahr lang Beiträge entrichtet haben, erhalten mit der Revision der ALV ein Jahr lang Taggelder. (© Alain D. Boillat)
Die Schulden der Arbeitslosenversicherung (ALV) laufen aus dem Ruder. Am 26. September wird über die Revision der ALV abgestimmt.
Daniel Stampfli

Die Revision ist notwendig und ein ausgewogener Kompromiss», erklärte Bundespräsidentin Doris Leuthard am Freitag anlässlich der Lancierung des Abstimmungskampfes zur Sanierung der Arbeitslosenversicherung. Die vierte Revision leiste einen wichtigen Beitrag zur sozialen Sicherheit der Schweiz, so Leuthard. Es handle sich um eine ausgewogene Mischung aus Minderausgaben und Mehreinnahmen.

Einerseits werden gewisse Leistungen gekürzt, anderseits die Lohnabzüge von 2,0 auf 2,2 Prozent erhöht. Zusätzlich wird ein Solidaritätsprozent auf dem nicht versicherbaren Teil des Lohns zwischen 126000 und 315000 Franken erhoben. Die Höhe der Taggelder würden laut Doris Leuthard durch die Revision nicht angetastet. Die Beitragszeit werde aber stärker an die Bezugsdauer gekoppelt und die Wartezeit vor dem Bezug des Taggelds teilweise verlängert. Für unter 25-Jährige sieht die Revision eine Bezugsdauer von höchstens neun Monaten vor, sofern sie nicht für den Unterhalt von Kindern aufkommen müssen.

«Wir befürworten die ALV-Revision», so hotelleriesuisse-CEO Christoph Juen. Denn die ALV mit ihrem laufenden Defizit könne nur mit einer ausgewogenen Kombination von Beitragserhöhungen und Leistungskorrekturen behoben werden. Gastrosuisse wird die Abstimmungsparole am 18. August fassen.

Die Gewerkschaften haben das Referendum ergriffen, da sie überzeugt sind, dass das Sozialwerk ohne Leistungsabbau saniert werden kann. «Wenn – wie bei der AHV – auch höhere und höchste Einkommen Beiträge an die Versicherung zahlen müssten, wäre sie ausreichend auf dem heutigen Leistungsstand finanziert», schreibt der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) in einer Medienmitteilung.

Auch bei einem Nein muss die ALV laut Bundespräsidentin Leuthard saniert werden. Denn das geltende Gesetz verpflichte den Bundesrat, einen Solidaritätsbeitrag zu erheben und die Lohnabzüge zu erhöhen, sobald die Schulden der ALV eine bestimmte Obergrenze überschreiten. Dies sei im Frühling 2010 geschehen. Um eine fortschreitende Verschuldung zu verhindern, habe der Bundesrat Ende Juni beschlossen, die Lohnabzüge auf Anfang 2011 von 2,0 auf 2,5 Prozentpunkte zu erhöhen, falls die Revision abgelehnt werde. Damit würde die Kaufkraft der Beschäftigten vermindert und die Lohnnebenkosten für die Unternehmen stärker steigen als mit der Revision.

 

  
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