An ihrer Sitzung in Altdorf hat sich die Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) insbesondere mit der Rechtssicherheit befasst. Die Frage, was mit den bestehenden Häusern und Wohnungen geschieht, sei für die Bergbevölkerung von eminenter Bedeutung, heisst es in der Mitteilung.
Die konkrete Frage: Kann ein Haus, welches ohne baurechtliche Einschränkungen gebaut und jahrzehntelang bewohnt wurde, künftig ohne Einschränkungen verkauft oder vererbt werden? Wenn nicht, hätte dies laut RKGK grossen Einfluss auf Rechte und Vermögen der Einheimischen. Im Extremfall würde das Eigentum der ansässigen Bevölkerung durch Nutzungsbeschränkungen entwertet.
Initiative gegen Landverschleiss gerichtet
Nach Ansicht der Gebirgskantone war das Ziel der Initiative eine Beschränkung des Landverschleisses durch den Bau neuer Zweitwohnungen. Wertvernichtungen seien nicht die Absicht der Initianten gewesen. Deshalb verlangen die Bergkantone eine umfassende Besitzstandsgarantie für bestehende Bauten.
Die Definition des Zweitwohnungs-Begriffs habe in Beachtung aller anderen verfassungsmässigen Rechte und der Absichten der Initianten im Abstimmungskampf zu erfolgen, schreibt die RKGK weiter. Nach ihrer Ansicht sei nur der Neubau selbstgenutzter, touristischer Zweitwohnungen von der Initiative betroffen.
Langfristig streben die Bergkantone eine Neuausrichtung der Tourismuspolitik an. Damit wollen sie den Herausforderungen und Chancen, die sich durch die Initiative ergeben, offensiv begegnen. Diese Arbeiten würden aber, so die RKGK, längere Zeit in Anspruch nehmen und zusammen mit anderen Partnern umgesetzt.
Der Regierungskonferenz der Gebirgskantone gehören Uri, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Graubünden, Tessin und Wallis an. (npa/sda)
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