Die Anhörung zur neuen CO2-Verordnung, die gemeinsam mit dem neuen CO2-Gesetz im Januar 2013 in Kraft treten soll, ist soeben abgelaufen. Für Monika Güntensperger, Leiterin Wirtschaftspolitik bei hotelleriesuisse, steht dabei eines im Vordergrund: «Es ist positiv, dass sich Hotels weiterhin von der CO2-Abgabe befreien können. Der Bund anerkennt damit, dass die Hotellerie energieintensiv ist.» Die CO2-Verordnung listet explizit auf, welche Branchen sich ab 2013 von der Abgabe befreien können. Nicht dazu gehört beispielsweise die Gastronomie.
Verordnung gibt drei Modelle zur CO²-Befreiung vor
Wer sich von der CO2-Abgabe befreien lässt, muss sich im Gegenzug dazu verpflichten, seinen CO2-Ausstoss zu reduzieren. Die Verordnung sieht drei verschiedene Modelle vor:
Individuell festgelegtes Emissionsziel: Hier wird die Menge der Treibhausgase bestimmt, die das Unternehmen bis Ende 2020 höchstens ausstossen darf. Die Reduktion erfolgt linear. Dieses Modell richtet sich eher an mittlere und grosse Betriebe.
Standardmässig festgelegtes Emissionsziel: Unternehmen, die bereits 2008-2012 von der CO2-Abgabe befreit waren und eine lückenlose Weiterführung wünschen, können dieses Modell beantragen. Es sieht eine rund 10-prozentige Reduktion bis Ende 2020 vor, geht aber gemäss den Schweizer Jugendherbergen zu wenig auf die bisher geleisteten Energiesparmassnahmen ein (siehe Text Jugendherbergen).
Massnahmenbasiertes Verminderungsziel: Unternehmen, die pro Jahr zwischen 100 und 1500 Tonnen CO2 ausstossen, können dieses Modell beantragen. Hier wird nicht ein absolutes Reduktionsziel vorgegeben, sondern nach wirtschaftlich tragbaren Massnahmen gesucht, die den CO2-Ausstoss vermindern. Dieses Vorgehen entspricht dem KMU-Modell der Energie-Agentur der Wirtschaft und dürfte sich für Hotelbetriebe wohl fast am besten eignen (siehe Text KMU-Modell).
Die Rechnung, ab wann es sich lohnt, ist wichtig und richtig
«Ein Hotelier, dessen Betrieb 100 Tonnen CO2 ausstösst, zahlt eine jährliche CO2-Abgabe von 3600 Franken. Bei unserem KMU-Modell ist er bereits ab 1500 Franken mit dabei», rechnet Armin Eberle, Geschäftsführer der Energie-Agentur der Wirtschaft (Enaw), vor. Der Hotelier müsse aber bereit sein, selber etwas zu tun und zu investieren. «Wir gehen davon aus, dass sich ein Mitmachen für all jene Betriebe lohnt, deren Energiekosten jährlich über 20000 Franken betragen», führt Eberle weiter aus. Die vorgesehene CO2-Befreiung beginnt zwar erst bei jährlichen Öl-Kosten von 40000 Franken, doch der Enaw-Geschäftsführer hat bereits nach möglichen Lösungen für kleinere Betriebe gesucht. «Ich könnte mir gut vorstellen, Betriebe mit ähnlichem Energieverbrauch und vergleichbaren Infrastrukturen zu einer Gruppe zusammenzufassen», so Eberle.
Benchmark-Gruppen müssen nach neuen Lösungen suchen
Die Krux dabei: Gemäss der neuen CO2-Verordnung können sich Unternehmen, die sich zu einer Gruppe zusammenschliessen, nur dann von der CO2-Abgabe befreien, wenn eine juristische Person die Solidarhaftung übernimmt. Das gilt auch für die bestehenden Benchmark-Gruppen Berner Oberland, Bern-Solothurn, Waadtland, Luzern und Zürich, in denen sich über 150 Hoteliers engagieren, um Energie zu sparen. Eberle könnte sich vorstellen, dass die Regionalverbände diese Funktion übernehmen. hotelleriesuisse will die Idee gemäss Monika Güntensperger im Laufe des Herbsts noch genauer prüfen. Klar ist: Auf alle, die sich nicht von der CO2-Abgabe befreien, kommen Mehrkosten zu. Die CO2-Abgabe soll schrittweise von 36 auf 120 Franken pro Tonne erhöht werden, falls sich abzeichnet, dass die CO2-Reduktionsziele gesamtschweizerisch verfehlt werden.
Am Dienstag, 28. August 2012 führt die Öbu in Zusammenarbeit mit hotelleriesuisse Graubünden einen Informationsanlass zum Thema «Befreiung von der CO2-Abgabe mit freiwilligen Energieeffizienz-Massnahmen» für Hotellerie und Gewerbe durch. Informationen und Anmeldung hier.






