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11.03.2010
Knacknuss Lex Koller
Im Wallis sind in den letzten Jahren viele Ferienwohnungen und Chalets gebaut und an Ausländer verkauft worden.
Im Wallis sind in den letzten Jahren viele Ferienwohnungen und Chalets gebaut und an Ausländer verkauft worden. (© zvg/htr)
Wie soll der Verkauf von Wohnungen an Ausländer geregelt werden? Während der Ständerat die Debatte verschoben hat, fordert der Nationalrat eine Lockerung der Lex Koller.
Theres Lagler

Die Politiker tun sich nach wie vor schwer mit dem überbordenden Zweitwohnungsbau, der zahlreiche Tourismusorte betrifft. Der Ständerat hat die Beratungen über die flankierenden Massnahmen zur Aufhebung der Lex Koller auf die Sommersession verschoben. Vorgesehen ist, dass die Lex Koller, die den Verkauf von Wohnungen an Ausländer kontingentiert, abgeschafft wird. Im Gegenzug sollen die Kantone verpflichtet werden, mithilfe von Richtplänen ein ausgewogenes Verhältnis von Erst- und Zweitwohnungen in den Regionen sicherzustellen.

Der Walliser CVP-Nationalrat Christophe Darbellay glaubt unterdessen nicht mehr so richtig an diesen Weg. «Die Abschaffung der Lex Koller bleibt zwar mein Ziel, scheint aber im Moment fast unmöglich zu sein», hielt er letzte Woche in der Grossen Kammer fest. Darbellay forderte aus diesem Grund eine Lockerung der Lex-Koller-Regeln und setzte sich damit auch durch. Der Nationalrat hiess zwei Motionen gut, die den Bundesrat beauftragen, das jährliche Kontingent von 1400 Wohneinheiten für Ausländer zu erhöhen. Einerseits soll das Jahreskontingent um die Anzahl Grundstücke erhöht werden, die von Ausländern wieder an Schweizer Bürger veräussert werden. Andrerseits soll der Weiterverkauf von bestehenden, älteren Gebäuden vom Gesetz ausgenommen werden, da dadurch kein Landverschleiss entsteht. Darbellay will mit diesem Vorschlag auch ein Problem seines Heimatkantons lösen. Trotz der Kontingente wurden im Wallis mehr Häuser und Wohnungen an Ausländer verkauft als erlaubt. Rechtswirksam wird der Verkauf jedoch erst, wenn er im Grundbuch eingetragen ist. Dieser Eintrag kann erst erfolgen, wenn ein Kontingentsplatz zur Verfügung steht, was Jahre dauern kann und für den Käufer eine hohe Rechtsunsicherheit bedeutet. Die beiden Vorstösse von Darbellay müssen nun noch vom Ständerat beraten werden.

  
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