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01.07.2010
MWSt: Der grosse Wurf?
Der MWSt.-Einheitssatz wäre das Ende des Sondersatzes für die Hotellerie.
Der MWSt.-Einheitssatz wäre das Ende des Sondersatzes für die Hotellerie. (© Alain D. Boillat)
Der Bundesrat will mit einem Einheitssatz von 6,2% die Mehrwertsteuer vereinfachen. hotelleriesuisse begrüsst dies grundsätzlich.
Daniel Stampfli

Die derzeit geltenden drei Steuersätze sollen durch einen Einheitssatz ersetzt und die Mehrheit der Steuerausnahmen abgeschafft werden. Dies hat der Bundesrat beschlossen und schlägt einen einheitlichen Steuersatz von 6,2% vor. Auf ein Modell mit zwei Sätzen wird verzichtet, ebenso wie auf eine grosszügigere Ausnahmeregelung. Der neu vorgeschlagene Satz liegt aufgrund neuer Berechnungen 0,1 Prozentpunkte über dem ursprünglichen Vorschlag. Hinzu kommt der Zuschlag für die IV, so dass der Satz im Endeffekt gerundet 6,5% beträgt. Der in der Zusatzbotschaft des Bundesrats veröffentlichte Einheitssatz von 6,2% mit wenigen Ausnahmen sei «Ausdruck einer wachstumsfreundlichen Mehrwertsteuerpolitik, von der auch der Schweizer Tourismus profitiert», so Christoph Juen, CEO hotelleriesuisse. Der Einheitssatz führe unbestritten zu erheblichen administrativen Entlastungen und sei steuersystematisch sinnvoll. Die höheren Effizienzgewinne würden einen Wachstumsschub auslösen, von dem auch der Tourismus profitieren würde.

Für hotelleriesuisse ist auch ein Zweisatzmodell denkbar
Sollte der Einheitssatz ohne Ausnahmen in den kommenden politischen Auseinandersetzungen aber kein Gehör finden, ist für hotelleriesuisse das in der Zusatzbotschaft erwähnte Zweisatzsystem «ein gangbarer Weg». Mit diesem Modell würden praktisch alle Ausnahmen aufgehoben und dem reduzierten Satz unterstellt. Die Besteuerung der Beherbergung und Restauration würde ebenfalls zum tiefen Satz erfolgen. Nur: Der Bundesrat hält an der Variante mit dem Einheitssatz auch in der Zusatzbotschaft fest und verzichtet darauf, den Räten einen anderen Vorschlag zu unterbreiten.

Von vielen Seiten erwächst dem Einheitssatz Widerstand
Die ersten Reaktionen zum Einheitssatz lassen dessen Einführung als eher unwahrscheinlich erscheinen. Der Schweizerische Gewerbeverband sagt zwar grundsätzlich Ja, will aber, dass die Bildung von der Mehrwertsteuer befreit wird. Der Detailhandel lehnt den gegenüber heute höheren Satz für Lebensmittel ab. Die Unterstellung des Gesundheitswesens schlägt mit einem einmaligen Teuerungsschub von 3,1% bei den Krankenkassenprämien zu Buche, was Santésuisse auf den Plan ruft. Gewerkschaften und Konsumentenorganisationen befürchten für untere und mittlere Einkommen eine höhere Belastung und halten den Einheitssatz für Durchschnittsfamilien für inakzeptabel.

Als nächstes muss das Parlament über den vorgeschlagenen Einheitssatz befinden, voraussichtlich in der Wintersession der Nationalrat und in der Frühlingssession 2011 der Ständerat. Für die Einführung ist eine Verfassungsänderung und damit eine obligatorische Volksabstimmung nötig.

Kommt der Einheitssatz nicht durch, wird man wohl mit dem Status quo weiterfahren. Für die Hotellerie gilt bis Ende 2013 noch ein Sondersatz von 3,6%. Sollte anstelle eines Einheitssatzes oder eines Zweisatzsystems das aktuelle Mehrwertsteuer-Modell auf unbestimmte Zeit weitergeführt werden, will sich hotelleriesuisse auch für einen über das Jahr 2013 hinaus geltenden Sondersatz für die Hotellerie einsetzen.

  
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