Das Parlament nahm die Vorlage in seiner zweiten Lesung mit 87 zu 16 Stimmen an. Schon in der ersten Lesung im Mai sprach sich eine grosse Mehrheit der Parlamentarier für die Vorlage aus. Opposition kam – wie auch dieses Mal – vor allem seitens der SVP. Diese kritisierte in erster Linie die hohen Kosten.
Ausserdem machte das Parlament am Dienstag letzte Korrekturen an der Vorlage, so dass diese den Stimmberechtigten am 23. September zur Abstimmung vorgelegt werden kann. Nicht immer war sicher, ob der Abstimmungstermin auch wirklich eingehalten werden kann.
Denn in der ersten Lesung im Parlament wurden Befürchtungen geäussert, dass die in der Vorlage festgeschriebene Verknüpfung des TransRUN-Projekts an ein ausgeglichenes Kantonsbudget den Grundsatz der Einheit der Materie verletze.
Ausserdem sah man durch die Verknüpfung die freie Meinungsbildung der Stimmbürger verhindert. Zur Klärung dieser Fragen setzte die Regierung schliesslich einen Rechtsexperten ein.
Gebranntes Kind
Denn Neuenburg ist in dieser Hinsicht ein gebranntes Kind: Schon einmal, im Jahr 2011, musste der Kanton nämlich eine Abstimmung verschieben, da das Bundesgericht die Verknüpfung zweier Vorlagen aus denselben Gründen für rechtswidrig erklärt hatte.
Der Experte kam zum Schluss, die Befürchtungen seien berechtigt. Daraufhin änderte die Exekutive die Vorlage für die zweite Parlamentslesung ab. Damit sollten nun sämtliche rechtlichen Bedingungen erfüllt sein.
Mit der neuen Bahnlinie TransRUN zwischen Neuenburg und La Chaux-de-Fonds wird die Strecke von 29,7 km auf 16,7 km verkürzt. Damit kann die Fahrzeit von heute 30 Minuten auf rund die Hälfte reduziert werden (Siehe auch Skizze oben rechts).
Die Kosten des Projekts belaufen sich auf insgesamt 919 Millionen Franken. Davon übernehmen die SBB mindestens 240 und der Bund 111 Millionen Franken. Für die restlichen gut 560 Millionen Franken müssen der Kanton und die Gemeinden aufkommen. (npa/sda)





