Vorgesehen sindals Pilotprojekt im Zürcher Weinland zunächst vier Routen: Der «Rheinweg» von Flaach bis Rheinau, der «Thurweg» von Andelfingen bis Alten, der Weg um den Husemersee sowie ein Weg von Ossingen nach Andelfingen. Die Routen führen gemäss Mitteilung vom Freitag durch abwechslungsreiche Landschaften und entlang kulturhistorischer Sehenswürdigkeiten.
Die «Rollstuhl-Wanderwege» sind auch für Personen mit Gehbehinderungen und Familien mit Kinderwagen geeignet. Wanderwege gelten als hindernisfrei, wenn sie keine für Rollstühle unüberwindbaren Schwellen, Steigungen oder andere Hindernisse aufweisen, wie es in der gemeinsamen Mitteilung des kantonalen Amtes für Verkehr und der Zürcher Planungsgruppe Weinland vom Freitag heisst.
Sie müssen auf der ganzen Stecke auch bei schlechtem Wetter befahrbar sein. Eine weitere Voraussetzung ist, dass Anfangs- und Endpunkte für Rollstuhlfahrende mit dem Privatauto oder mit dem öffentlichen Verkehr erreichbar sind.
«Leichte» (blau markierte) Wege eignen sich für Personen, die sich ohne fremde Hilfe fortbewegen können. Als «mittel» (rot) werden Wege klassifiziert, die aufgrund von grösseren Steigungen gut mit motorisierten Rollstühlen, Scootern oder mit Hilfe von Begleitpersonen bewältigt werden können. Für «schwierige» (schwarze) Routen wird in der Regel ein Rollstuhl-Zuggerät benötigt, weil es Steigungen bis 20 Prozent gibt.
Weitere Routen im Kantonsgebiet suchen
Einige wenige solcher hindernisfreier Wanderwege gibt es im Kanton Zürich bereits am Greifensee, am Limmatufer und im Zürcher Weinland. Der Rundweg im Stammertal diente dem Amt für Verkehr als Vorlage für die kantonsweite Planung.
Zusammen mit Behindertenorganisationen und der Planungsgruppe Zürcher Weinland wurden die Kriterien für den Ausbau der vier neuen Routen im Weinland erarbeitet. Anhand der Kriterien aus dem Weinländer Pilotprojekt sollen gemäss Mitteilung weitere Routen für hindernisfreie Wanderwege in den übrigen Regionen des Kantons ermittelt werden. (npa/sda)
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