zweitwohnungen
10.01.2012
SAB und MEV lehnen Initiative ab
(© fotolia)
Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) und der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) haben die Nein-Parole für die Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen» beschlossen.

Die SAB ist der Meinung, dass Bund, Kantone und Gemeinden bereits griffige Massnahmen zur Regelung des Zweitwohnungsbaus eingeleitet haben. «Die Volksinitiative ist überflüssig und könnte letztlich sogar kontraproduktiv wirken», warnte die Arbeitsgemeinschaft am Dienstag in einer Mitteilung.
 
Der HEV ist der Meinung, dass eine Annahme der Initiative gravierende wirtschaftliche Folgen für Tourismusgemeinden hat und hat deshalb die Nein-Parole gefasst.

Eine undifferenzierte Obergrenze greife in die Gemeindeautonomie ein, teilte der HEV am Dienstag mit. Ein derart starres System würde viele Gemeinden vor unlösbare Probleme stellen. Der HEV erwartet bei einem Ja zur Initiative einen radikalen Baustopp in vielen Gebieten und damit das wirtschaftliche Aus für viele lokale Gewerbetreibende.

Teilrevision des Raumplanungsgesetz ausreichend
Der HEV verweist auf das revidierte und bereits in Kraft getretene Raumplanungsgesetz, das den Gemeinden Massnahmen auferlegt, ihnen aber freistellt, welche Art von Massnahmen sie treffen.

Das Parlament hat als indirekten Gegenvorschlag das Raumplanungsgesetz revidiert: Das neue Gesetz verpflichtet zu einem ausgewogenen Verhältnis von Erst- und Zweitwohnungen und zu Massnahmen, um es zu erreichen. Dazu gehört die Einschränkung des Zweitwohnungsbaus, die Förderung der Hotellerie und kostengünstiger Erstwohnungen sowie die bessere Auslastung der Zweitwohnungen.
 
Die Initiative des Umweltschützers Franz Weber will den Anteil der Zweitwohnungen pro Gemeinde ungeachtet der Nationalität des Käufers auf 20 Prozent beschränken. Die Abstimmungskampagne zur Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen» wurde am Dienstag in Bern lanciert (siehe Artikel oben rechts).

Das Schweizer Stimmvolk stimmt am 11. März über das Begehren ab.

  
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