»
raumplanung
01.05.2012
Stadt Luzern: Flexible Tourismuszone
Hotel Seeburg mit Montage Hochhaus
Hotel Seeburg mit Montage Hochhaus (Bild: zvg)
Der Luzerner Stadtrat hat aufgrund der Einsprachen die Revision der Bau- und Zonenordnung (BZO) überarbeitet. Er flexibilisierte die geplante Tourismuszone und reduzierte die maximale Höhe für den neuen Hochhausstandort Seeburg.

Die revidierte BZO war im letzten Herbst öffentlich aufgelegt worden. Es gingen 226 Einsprachen ein. Die Einspracheverhandlungen führten zu gewissen Anpassungen, weshalb die BZO nun ein zweites Mal öffentlich aufgelegt wird, und zwar bis am 29. Mai.

Wie die Stadt am Dienstag mitteilte, können nur die Änderungen beanstandet werden. Gegen die Punkte in der BZO, die gegenüber der ersten Auflage unverändert blieben, sind keine Einsprachen möglich. Die BZO muss vom Grossen Stadtrat genehmigt werden und soll dann den Stimmberechtigten unterbreitet werden.

Der Stadtrat hält an seiner Absicht fest, dass in der Stadt an genau definierten Plätzen, nämlich am Pilatusplatz, am Bundesplatz, am Steghof und in der Seeburg, Hochhäuser gebaut werden dürfen. Um eine hohe architektonische Qualität zu erreichen, muss für den Bau ein qualifiziertes Konkurrenzverfahren durchgeführt werden.

Aus heimatschützerischen und denkmalpflegerischen Gründen reduzierte der Stadtrat die maximale Fassadenhöhe für den Standort Seeburg von 45 auf 40 Meter. Im Steghof kann bis 45 Meter in die Höhe gebaut werden, am Pilatus- und Bundesplatz bis 35 Meter. Zum Vergleich: Die beiden neuen Wohntürme auf der Allmend sind mit Höhen von 77 und 88 Metern rund doppelt so hoch.

Vorgaben für die Tourismuszone gelockert
Ein zweiter umstrittener Punkt der BZO war die Schaffung einer Tourismuszone. Der Stadtrat wollte zunächst, dass in den Hotels nur ausnahmsweise touristische Flächen als Wohn- oder Arbeitsräume genutzt werden dürfen. Dies wurde von den Hoteliers bekämpft.

Die gefundene Lösung sieht vor, dass Umnutzungen erlaubt sind, sofern sie weniger als 20 Prozent der touristischen Fläche ausmachen. Weitere Umnutzungen sind möglich, wenn sie nachweislich den touristischen Zweck sichern.

Der Stadtrat will mit der Tourismuszone erreichen, dass die klassischen Hotelanlagen – wie die 5-Sterne-Häuser Schweizerhof, Palace, Grand Hotel National oder die mit vier Sternen klassifizierten Grand Hotel Europe, Seehotel Hermitage, das Hotel Seeburg sowie das bis Ende Mai in Zusammenarbeit mit dem Montana geführten Château Gütsch – als Nobelherbergen erhalten bleiben.

Weitere Anpassungen führten dazu, dass in der Wohn- und Arbeitszone der Wohnanteil leicht erhöht wurde. Ferner wurde die Bebauungsdichte etwas erhöht. Dies schaffe mehr Spielraum für zusätzliche Wohnungen und Arbeitsplätze, schreibt der Stadtrat.

Die zur Diskussion stehende BZO betrifft nur den Stadtteil Luzern. Im Stadtteil Littau wurde 2009 und somit noch vor der Fusion eine neue BZO rechtskräftig. Deren erneute Revision nach so kurzer Zeit wäre weder sinnvoll noch zulässig gewesen, schreibt der Stadtrat. (npa/sda)

  
aktuelle Ausgabe der htr
hoteljob.ch - Stelleninserate
htr immobilienbörse

Die Online-Plattform für Hotel- und Restaurant­immo­bilien