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gesundheit
08.12.2011
Ständerat will kein Präventionsgesetz
(Bild: fotolia)
Der Ständerat will nicht, dass die Massnahmen zur Krankheitsvorsorge und Gesundheitsförderung besser gesteuert und koordiniert werden.

Der Entscheid war knapp: Mit 20 zu 19 Stimmen beschloss der Ständerat am Donnerstag, auf das Präventionsgesetz nicht einzutreten. Die Vorlage geht damit zurück an den Nationalrat, der das Gesetz mit 97 zu 71 Stimmen befürwortet hatte.
 
Im Ständerat obsiegten die Gegner aus den Reihen der Bürgerlichen. Sie betrachten das Gesetz als unnötig oder befürchten eine Einmischung in die Belange der Kantone. Prävention sei Privatsache und liege in der Eigenverantwortung eines jeden einzelnen, lautete der Tenor.
 
Die Befürworter der Vorlage betonten vergeblich, es gehe lediglich um Koordination, nicht um neue Verbote oder Abgaben. Der Bund brauche eine bessere Rechtsgrundlage, um die Mittel für Prävention, Früherkennung und Gesundheitsförderung effizient einsetzen zu können.

Widerstand aus der Wirtschaft
Gegen das Gesetz mobil gemacht hatten Teile der Wirtschaft, zusammengeschlossen in einer «Allianz für eine massvolle Präventionspolitik». Dieser gehören neben dem Gewerbeverband unter anderem auch Gastrosuisse und hotelleriesuisse an. Der Unternehmerverband der Schweizer Hotellerie misst vor allem dem Jugendschutz wie auch der risikobasierten, individuellen Früherkennung von Krankheiten grosse Bedeutung bei. Dies sei mit den bisher geltenden gesetzlichen Grundlagen bereits ausreichend und angemessen, argumentiert der Verband.
 
Vorsorgen besser als heilen
Die Befürworter gaben auch zu bedenken, dass sich mit Prävention Kosten senken liessen. Ein verschwindend kleiner Teil der Gesundheitsgelder fliesse in die Prävention. Dabei sei doch allgemein bekannt, dass vorsorgen besser als heilen sei.
 
Gesundheitsminister Didier Burkhalter stellte fest, chronische Krankheiten seien nicht nur mit grossem Leiden verbunden, sie machten auch drei Viertel der Gesundheitskosten aus. Wenn schon nur ein kleiner Teil davon vermieden werden könne, sei dies bedeutend. Prävention sei auch, aber nicht ausschliesslich Privatsache.
 
Chronischen Krankheiten vorbeugen
Dass Prävention Wirkung zeigt, ist laut dem Gesundheitsminister nicht zu bestreiten. Als Beispiel nannte er die Rauchverbote, die zur Abnahme von Herz- Kreislauf-Krankheiten führten, und die AIDS-Prävention. Die Behandlung einer am HI-Virus erkrankten Person koste eine Million Franken, gab Burkhalter zu bedenken.
 
Das Gesetz soll es dem Bund ermöglichen, sich auch bei nicht übertragbaren Krankheiten wie Krebs, Diabetes oder psychischen Leiden stärker zu engagieren. Der Bundesrat würde neu unter Mitwirkung der Kantone alle acht Jahre nationale Präventionsziele festlegen und alle vier Jahre aufzeigen, wie die Ziele erreicht werden sollen. Die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz würde Präventionsprogramme konzipieren und Mittel verteilen.
 
Im Nationalrat hatte vor allem die Höhe des Präventionszuschlags auf den Krankenkassenprämien zu diskutieren gegeben. Heute kann der Gesundheitsminister diesen in eigener Kompetenz erhöhen. Künftig soll der Bundesrat entscheiden. Zudem soll im Gesetz eine Obergrenze festgelegt werden. Bleibt der Nationalrat bei seinem Ja, muss der Ständerat erneut entscheiden, ob er sich mit diesen Details befassen will. (npa/sda)

  
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