Dies sei insofern eine bittere Überraschung, da dies im Verlauf der bisherigen Debatte – vor und nach der Eidgenössischen Abstimmung – immer anders kommuniziert worden sei, schrieb der Staatsrat am Mittwoch in einer Stellungnahme. Selbst die Befürworter der Initiative hätten in der Vergangenheit erklärt, dass eine neue Zweitwohnungsverordnung nicht den Ausbau von Rustici limitieren würde.
Jede andere Auslegung der Initiative sei gemäss Staatsrat auch unverständlich, da eine Umnutzung der alten Gebäude einen Beitrag zum Schutz historischer Bausubstanz leiste. Das Landschaftsbild würde dadurch in authentischer Weise aufgewertet.
Die Regierung des Kantons Tessin fordert in der an Bundesrätin Doris Leuthard adressierten Stellungnahme, dass die Ausnahmeregelung für Rustici explizit Eingang in die neue Verordnung findet. Im anderen Fall würde ausgerechnet den besonders strukturschwachen Regionen damit geschadet.
Hinsichtlich der weiteren Kritikpunkte verwies der Staatsrat auf die gemeinsame Stellungnahme der Konferenz der Bergkantone. Die aufgeführten Vorbehalte sind bereits am vergangenen Montag im Rahmen einer vom Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) organisierten konferenziellen Anhörung benannt worden.
Grundsätzlich wurde bei dem Treffen in Bern, an dem über 100 Vertreterinnen und Vertreter von Kantonsbehörden, Parteien sowie landesweit tätigen Verbänden und Organisationen teilnahmen, für eine grosszügigere Ausnahmen für den Bau von Zweitwohnungen plädiert. (npa/sda)
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