albana weggis
18.07.2012
Urteil gegen Gestaltungsplan rechtskräftig
Neben der Villa Köhler, dem alten Hotel Albana (oben links), soll gemäss Gestaltungsplan ein Erweiterungsbau mit rund 140 Zimmern entstehen. Beim Kubus an der Seestrasse handelt es sich um die Volumetrie des erstrangierten Projektes im Rahmen des Projektwettbewerbs Paradies.
Neben der Villa Köhler, dem alten Hotel Albana (oben links), soll gemäss Gestaltungsplan ein Erweiterungsbau mit rund 140 Zimmern entstehen. Beim Kubus an der Seestrasse handelt es sich um die Volumetrie des erstrangierten Projektes im Rahmen des Projektwettbewerbs Paradies. (© zvg)
Der Gestaltungsplan der Gemeinde Weggis für das Hotel Albana ist definitiv aufgehoben. Das Ende Mai veröffentlichte Urteil des Luzerner Verwaltungsgerichtes ist rechtskräftig. Heimatschutz und Landschaftsschutzverband hatten den Gestaltungsplan angefochten.

Das Verwaltungsgericht bestätigte am Mittwoch gegenüber der Nachrichtenagentur sda die Rechtskraft des Urteils. Wegen der Grösse des Neubaus und des Ortsbildschutzes hätte die Gemeinde eine Volumenstudie einholen und ein Konkurrenzverfahren durchführen müssen, hatte das Gericht festgehalten. Die Gemeinde aber hatte beides unterlassen.

Das Hotel Albana liegt an exponierter Hanglage. Geplant war, neben der historischen Villa Köhler in der Parkanlage ein fünf Stockwerke hohes Kongresshotel mit knapp 150 Zimmern zu erstellen – 93 Meter lang und 39 Meter breit. Der Gemeinderat Weggis genehmigte den Gestaltungsplan Albana im März 2011.

Dagegen legten der Innerschweizer Heimatschutz (IHS) und der Landschaftsschutzverband Vierwaldstättersee (LSVV) Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein. Das Gericht hiess diese Beschwerde gut und hob den Bebauungsplan auf.

Nutzungskonzept «sehr dürftig»

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes hätte die Gemeinde die Auswirkungen des erheblichen Bauvolumens auf das Orts- und Landschaftsbild sowie auf die Umgebung umfassend abklären müssen. Dabei hätte sich gezeigt, wie hoch die städtebaulich verträgliche Dichte sein darf. Das Gericht erachtete überdies das Nutzungskonzept für das Hotel Albana als «sehr dürftig».

Das Hotel Albana wurde vor fünf Jahren von der Avrora Albana GmbH übernommen. Seither steht es leer. Hinter der Gesellschaft steht laut Medienberichten der russische Investor Alexander Udodov.

Im Zusammenhang mit dem Kauf der Liegenschaft hat die Bundesanwaltschaft Ende März eine Strafuntersuchung wegen Verdachts auf Geldwäscherei eröffnet. Das Verfahren richtet sich gegen eine unbekannte Täterschaft. Von der Bundesanwaltschaft waren am Mittwoch keine Informationen zu dem Verfahren erhältlich. (npa/sda)

  
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