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25.02.2010
Wie soll’s weitergehen?
Verschlossene Fensterläden in Ferienorten: Der Ständerat wird sich in der Frühlingssession mit Zweitwohnungen befassen.
Verschlossene Fensterläden in Ferienorten: Der Ständerat wird sich in der Frühlingssession mit Zweitwohnungen befassen. (© Christian Perret)
Die «kalten Betten» in den Tourismusorten sind ein Dauerbrenner. Nun packt der Ständerat das heisse Eisen an.
Theres Lagler

Für einmal sind sich alle einig: Der überbordende Zweitwohnungsbau in den Schweizer Tourismusorten ist ein Problem. Unklar ist aber, wie das Problem gelöst werden soll. Auf der Traktandenliste des Ständerats stehen gleich zwei Geschäfte zum Thema: die Volksinitiative «Gegen den uferlosen Zweitwohnungsbau» von Umweltschützer Franz Weber und die flankierenden Massnahmen zur Aufhebung der Lex Koller im Raumplanungsgesetz.

Die Volksinitiative fordert, dass der Anteil von Zweitwohnungen in den Gemeinden höchstens 20 Prozent ausmachen darf. In vielen Tourismusorten liegt der Zweitwohnungsanteil aber schon heute deutlich über dieser Grenze. Eine Annahme der Initiative würde deshalb in diesen Gemeinden einen Baustopp nach sich ziehen. Der Nationalrat hat die Initiative bereits abgelehnt. Kommissionssprecher Sep Cathomas (CVP, GR) betonte, dass das Volksbegehren über das Ziel hinausschiesse und falsche Anreize setze. «Es droht eine Verlagerung des Zweitwohnungsbaus in Gemeinden mit einer Quote unter 20 Prozent», gab er zu bedenken.

Die flankierenden Massnahmen im Raumplanungsgesetz kommen im Vergleich zur Initiative moderater daher. Die Kantone sollen dazu verpflichtet werden, in ihren Richtplänen diejenigen Gebiete zu bezeichnen, die Massnahmen ergreifen müssen, um ein ausgewogenes Verhältnis von Erst- und Zweitwohnungen sicherzustellen. Die Wahl der Massnahmen und deren Umsetzung soll den Kantonen überlassen werden. Der Nationalrat hat dieses Vorgehen in der vergangenen Wintersession bereits gutgeheissen, und die Tourismusbranche hofft, dass der Ständerat dies ebenfalls tun wird. Ein Kanton, der diesen Weg bereits eingeschlagen hat, ist der Kanton Graubünden. Die Bündner Regierung hat ihren Richtplan überarbeitet und letzten November für verbindlich erklärt. Sie beauftragt darin 35 Gemeinden, bis Mitte 2013 Vorschriften zu erlassen, um den unkontrollierten Zweitwohnungsbau einzudämmen. Silvaplana hat bereits darauf reagiert. Die Gemeindeversammlung beschloss letzte Woc he, die Besitzer von Ferienwohnungen zur Kasse zu beten. Die Gemeinde erhebt als erste im Kanton Graubünden ab Anfang 2011 eine Abgabe auf nicht vermieteten Zweitwohnungen mit sogenannt kalten Betten. Bezahlt werden müssen 2 Promille des Vermögenssteuerwertes. Nach Schätzungen der Behörden beträgt die Abgabe für eine nicht vermietete Wohnung mit dreieinhalb Zimmern zwischen 800 und 1200 Franken.

  
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