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aktuell
21.06.2012
Zweitwohnungen: Vorbehalte
An einer konferenziellen Anhörung erntete der Entwurf einer Zweitwohnungsverordnung Vorbehalte von diversen Seiten.

Die Vorbehalte betrafen vorab die Möglichkeit, bestehende Erstwohnungen auch in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von mehr als 20 Prozent in Zweitwohnungen umwandeln zu können. Dies schreibt das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), welches die Anhörung durchgeführt hat. Eingeladen waren Vertreter von Behörden, Parteien, Verbänden und Organisationen, unter ihnen auch hotelleriesuisse und der Schweizer Tourismus-Verband STV. Vorgeschlagen worden sei etwa, dass Umnutzungen der Bewilligungspflicht unterstellt werden sollten und Bewilligungen nur in bestimmten Fällen erteilt werden dürften. Ebenfalls umstritten waren die Ausnahmeregelungen zum Bau neuer Zweitwohnungen in Gemeinden, die bereits einen Zweitwohnungsanteil von 20 Prozent aufweisen. Verschiedene Stellungnahmen gab es für grosszügigere Ausnahmen, insbesondere für den Bau von Wohnungen für Studierende oder Berufsleute. Mehrere Votanten - unter ihnen die Delegierten der Kantone - sprachen sich im Übrigen dafür aus, dass die Verordnung erst am 1. Januar 2013 in Kraft tritt.

Die Anregungen und Bemerkungen der angehörten Behörden, Parteien, Verbände und Organisationen werden nun ausgewertet und gewürdigt. Die Arbeitsgruppe wird Anfang Juli die Schlussredaktion des Entwurfs vornehmen.dst

  
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