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02.10.2008
Von streng bis liberal
(© htr)
In Zürich und Basel-Stadt darf künftig nur noch in unbedienten Fumoirs oder im Freien geraucht werden. Nidwalden hingegen lehnt Rauchverbote in Restaurants ab.
Theres Lagler

Am Wochenende haben drei weitere Kantone über den Passivrauchschutz abgestimmt. Die Resultate fielen sehr unterschiedlich aus. Während die Nidwaldner Stimmberechtigten ein Rauchverbot in Restaurants ablehnten, nahmen die Zürcher und Basler die Volksinitiative «Schutz vor dem Passivrauchen», die die Lungenliga in beiden Kantonen eingereicht hatte, mit 56 respektive 52 Prozent Ja-Stimmen an. Das bedeutet, dass in Zürich und Basel-Stadt künftig nur noch in unbedienten Fumoirs und im Freien geraucht werden darf.

Angst vor einem drastischenAbbau von Arbeitsplätzen
Vor allem in Basel, wo sich das Komitee für den Basler Weg seit geraumer Zeit für rauchfreie Angebote auf freiwilliger Basis einsetzt, sorgte der Entscheid für heftige Reaktionen. «Wir waren beim Nichtraucherschutz auf gutem Weg. Das wurde von den Stimmbürgern zu wenig honoriert», bedauert FDP-Nationalrat Peter Malama. Und Maurus Ebneter vom Wirteverband Basel-Stadt rechnet mit einem drastischen Abbau von Arbeitsplätzen, weil Frequenzen und Aufenthaltsdauer der Gäste zurückgehen werden. «Viele Betriebe werden ihre Öffnungszeiten reduzieren oder ganz schliessen. Gesellige Runden werden ins Private und in die Schattenwirtschaft verlagert», ist Ebneter überzeugt.

Moderate Bundeslösung gibt den Kantonen Spielraum
Die liberalere Lösung auf Bundesebene, die sich derzeit abzeichnet, nützt Basel nichts. Das Rahmengesetz der eidgenössischen Räte, das voraussichtlich kleine Raucherlokale zulässt, ermöglicht es zwar beispielsweise den Kantonen Aargau und St. Gallen, ihre bisherige Praxis beizubehalten (siehe Grafik). Kantone, die ein strengeres Rauchverbot erlassen haben, sind davon aber nicht betroffen. Das führt dazu, dass in den Kantonen unterschiedlich strenge Lösungen zum Tragen kommen werden.

Genf raucht vorläufig wieder
Verunsicherung herrscht derweil in Genf. Das Bundesgericht hat das Rauchverbot, das die Regierung auf den 1.Juli in Kraft setzte, per sofort aufgehoben. Die gesetzliche Grundlage dafür fehle, lautete die Begründung. Die Genfer Regierung reagierte überrascht. Sie habe keinesfalls Verfahren kurzschliessen wollen, es sei ihr nur um die Volksgesundheit gegangen. Der Bundesgerichtsentscheid werde die Einführung des Rauchverbots nur um einige Monate verzögern, so die Regierung.

 

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