Schluss mit der Zettelwirtschaft: Im Kanton Tessin werden künftig alle Hotels, Pensionen, Jugendherbergen oder Campingplätze den Aufenthalt ihrer Gäste über Online-Formulare der Polizei mitteilen. Die handschriftlichen Anmeldescheine, die bei der Polizei abgegeben werden, bleiben nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. Damit nimmt das Tessin landesweit eine Vorreiterrolle ein.
De facto hat der Schweizer Südkanton schon am 1. April 2006 mit der Umstellung begonnen. «Von den zirka 700 Einrichtungen, die Gäste beherbergen, nutzen inzwischen 70 bis 80 Prozent die Online-Anmeldungen», sagt Polizeikommissar und Projektkoordinator Sandro Bassetti. Die Umstellung erfolgte sukzessive, ohne dass die Öffentlichkeit davon gross Kenntnis nahm.
Am 30. Juni dieses Jahres hätte das entsprechende Reglement zur Online-Anmeldung in Kraft treten sollen, welches diese Art der Registrierung für die Beherberger obligatorisch vorschreibt. Doch sieben Hoteliers haben Rekurs vor Bundesgericht eingereicht. Die Einsprachen haben aufschiebende Wirkung. «Bei den Rekurrenten handelt es sich nicht um Mitglieder aus unseren Reihen», präzisiert Fernando Brunner, Präsident von hotelleriesuisse Ticino. Denn der kantonale Hotellerieverband unterstütze die Online-Anmeldung vollumfänglich.
Den Beschwerdeführern passt es dagegen nicht, dass sie zur Online-Anmeldung gezwungen werden. Gemäss Reglement können nur Häuser, die über weniger als fünf Gästebetten oder keine entsprechende Online-Vernetzung verfügen, das traditionelle Anmeldeverfahren weiterhin beibehalten.
Die Polizei gleicht die Daten mit der Schweizer Fahndungsdatenbank Ripol ab. In einem weiteren Schritt soll dann auch die Vernetzung mit dem Schengener Fahndungssystem SIS erfolgen, das Teil der vereinbarten polizeilichen Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU im Rahmen des Assoziierungsabkommens Schengen/Dublin ist.
«Wir müssen die Software dafür noch ein wenig anpassen», sagt Silvano Petrini, Chef der Tessiner Informatikabteilung. Er hat das entsprechende Programm im Übrigen in Zusammenarbeit mit der Polizei, Hoteliers und Verkehrsvereinen entwickelt. So konnte er auch eine Zusatzfunktion einbauen, die es kleinen Hotels ermöglicht, über Excel-Tabellen die Daten für eigene statistische Zwecke zu nutzen.
Bei der Polizei ist man schon jetzt mit den Erfolgen durch die Online-Gästemeldungen zufrieden. «Im laufenden Jahr konnten wir bis Ende Oktober 344 gesuchte Personen fassen», sagt Bassetti. Und betont, dass es nicht nur um Kriminelle geht. Darunter seien auch als verschwunden gemeldete oder aus anderen Gründen gesuchte Personen. Die kantonale Datenbank speichert die Anmeldungen über fünf Jahre.
Das Tessiner Modell hat auch bei anderen Kantonen Neugierde geweckt. So hat der Kanton Neuenburg entschieden, das entsprechende Programm im Jahr 2009 zu übernehmen. Und auch der Kanton Freiburg hat bereits Interesse bekundet.
Online-Meldungen: Mehrere Kantone interessiert
Siehe auch den französischen Aritkel zum Thema: «Ces fiches de police ne servent à rien!»
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