htr-online
08.06.2009
Ständerat für Teilrevision der Arbeitslosenversicherung
Ständerat stimmt für die Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetz.
Ständerat stimmt für die Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetz. (© zvg)
Der Ständerat will die defizitäre Arbeitslosenversicherung (ALV) sanieren. Er ist dabei weitgehend dem Bundesrat gefolgt, der die Defizite dank gekürzten Leistungen und höheren Beiträgen innert 10 bis 12 Jahren abbauen will.

Trotz Referendumsdrohungen stimmte der Ständerat mit 30 gegen 8 Stimmen der SP und der Grünen für die Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetz. Aus linker Sicht werden die Leistungen zu stark abgebaut und die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zu wenig erhöht.
Die Vorlage sei damit unausgewogen, sagten die Gegner. Sie bestritten jedoch den Handlungsbedarf nicht. Bis heute hat sich ein Defizit von 5 Milliarden Franken angehäuft, das sich wegen steigender Arbeitslosenzahlen bis Ende Jahr auf voraussichtlich 6,3 Milliarden erhöhen wird.

Ständige Beitragserhöhung
In der Detailberatung folgte der Ständerat in den wesentlichen Punkten dem Bundesrat. Damit sollen die Lohnabgaben von heute 2 Prozent auf 2,3 Prozent erhöht werden, 0,1 Prozent davon befristet. Zudem will der Rat - ebenfalls befristet - auf Einkommen zwischen 125'000 und 315'000 Franken ein Solidaritätsprozent erheben.
Andererseits soll fortan bei den Leistungen gespart werden. Dazu wird die Taggeld-Bezugsdauer enger an die Beitragszeit gekoppelt: Wer nur 12 Monate einbezahlt hat, soll neu nur noch 260 Taggelder beziehen können. Nur wer 18 Monate hintereinander in die ALV einbezahlt, soll weiterhin 400 Taggelder erhalten. Über 55-Jährige sollen künftig mindestens während 22 Monaten einbezahlt haben, um noch 520 Taggelder beziehen zu können. Sonst erhalten sie nur 400 Taggelder.
Gleichzeitig senkte der Rat die Schwelle, ab wann eine Arbeitsstelle für junge Arbeitslose zumutbar ist. Wer jünger als 30 ist und Arbeitslosengeld bezieht, soll künftig auch eine Stelle antreten müssen für die er oder sie überqualifiziert ist.
Die Vorlage geht nun in den Nationalrat. (npa/sda)

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