htr-online
11.06.2009
Ständerat regelt Lebensmittelimporte
Ständerat stimmt Lebensmittelimporten aus der EU zu.
Ständerat stimmt Lebensmittelimporten aus der EU zu. (© zvg)
Das Parlament ist sich einig, dass Produkte, die in einem EU-Land zugelassen sind, auch in der Schweiz vermarktet werden dürfen. Für Agrarprodukte gilt eine Sonderregelung.

Der Ständerat hat am Donnerstag die letzten Fragen im Lebensmittelrecht geklärt. Somit wurde der Übernahme des Cassis-de-Dijon-Prinzips zugestimmt.
Die kleine Kammer hatte entschieden, dass das BAG innert zweier Monate über ein Einfuhrgesuch zu entscheiden hat. Werde diese Frist nicht eingehalten, solle die Bewilligung als erteilt gelten.
Der Nationalrat indes hielt stillschweigend daran fest, dass das BAG binnen zweier Monate abschliessend über Importgesuche entscheidet. Er muss sich noch über den Vorschlag der Einigungskonferenz aussprechen.

Sonderrecht für Agrarprodukte
Importe von Agrarprodukten müssen vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine Bewilligung erhalten, um auf den Markt gebracht zu werden. Das Bundesgesetz bestimmt über die Beseitigung technischer Handelshemmnisse (THG). Dies haben beide Räte, auf Antrag der Einigungskonferenz, gebilligt.

Einseitige Einführung
Schweizer Exporteure erhalten  vorerst kein Gegenrecht im Ausland, da gemäss Vorlage die Schweiz das Cassis-de-Dijon-Prinzip einseitig einführt. Dies hat aber den Vorteil, dass keine langen Verhandlungen mit der EU aufgenommen werden müssen. Ausserdem darf die Schweiz autonom darüber entscheiden, welche Bereiche sie ausnehmen will. So will die Schweiz unter anderem weiterhin an der Deklaration von Eiern aus Käfighaltung, am Vermerk des Alkoholgehalts von alkoholischen Süssgetränken oder der Herkunftsangabe bei Lebensmitteln festhalten. (npa/sda)

 

 

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