dolce vita
04.03.2010
Monopol für jurassische Produzenten

Laut Urteil des Bundesgerichts dürfen nur Produzenten aus dem Jura «Damassine» zur Vermarktung von Schnaps aus der gleichnamigen Pflaumensorte verwenden. Die jurassische Association interprofessionnelle de la Damassine (AID) hatte 2002 ein Gesuch gestellt, um «Damassine» ins Register für geschützte Ursprungsbezeichnungen (AOC) aufzunehmen. Ein Wein- und Schnapsproduzent aus dem Kanton Neuenburg reichte dagegen Beschwerde ein. Diese hat das Bundesgericht nun abgewiesen, mit der Begründung, «Damassine» werde vom Publikum mit dem Schnaps aus dem Jura verbunden. saz

  
Werbung
Weitere Artikel aus diesem Ressort