Ein Rauchverbot, das wie in Basel-Stadt über die Bundesregelung hinaus geht, erachtete das Gericht in seinem Entscheid von Montag als zulässig. Die Rekurrenten hatten eingewendet, das Bedienungsverbot gemäss Basler Gesetz sei eine arbeitsrechtliche Massnahme. Das Modell der «Fümoar»-Beizen sei eine «klare Umgehung des Gesetzes», so das Gericht weiter. Es unterscheide sich nicht von einem Eintrittssystem. Wer den Wirten zehn Franken zahle, sei für ein Jahr aufgenommen, ein Aufnahmeverfahren oder einen Organbeschluss gebe es nicht. Ausserdem gebe es auch keine Namenslisten der Mitglieder, Korrespondenz oder sonstige Vereinsleistungen ausser der Generalversammlung. Das Entgelt von zehn Franken ändere nichts daran, dass jedermann Zutritt habe; die Restaurants seien damit aber öffentlich-zugänglich und dem Rauchverbot unterstellt.
Laut dem Basler Bau- und Verkehrsdepartement sind bisher über 100 «Fümoar»-Beizen verwarnt worden, die meisten haben rekurriert. Ob die «Fümoar»-Beizen das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen, wollen sie nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung ent- scheiden. Auf der Homepage von Fümoar war bis am Dienstag über den jüngsten Gerichtsentscheid nichts zu lesen.dst






