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04.06.2008
Hotelleriesatz auf 3.8 Prozent
(© zvg/htr)
Der Nationalrat folgt bei der IV-Zusatzfinanzierung mehrheitlich dem Ständerat: Der von 2010 bis 2016 befristete Mehrwertsteueraufschlag soll proportional und nicht linear erfolgen.

Damit steigt der Hotelleriesatz nur um 0.2 Prozentpunkte auf 3.8 Prozent. Der Normalsatz wird proportional um 0.4 Prozentpunkte auf 8.0 Prozent und der reduzierte Satz um 0.1 Prozentpunkte auf 2.5 Prozent erhöht.

Bis 2010 Vorschlag zur 6. IV-Revision
Der Ertrag der Mehrwertsteuererhöhung soll vollumfänglich in die mit 11 Milliarden Franken verschuldete Invalidenversicherung fliessen. Bis Ende 2010 muss der Bundesrat die Botschaft für eine 6. IV-Revision vorlegen, die eine Sanierung des Sozialwerkes vorschlägt.

Weiterhin Differenzen bei der Verzinsung der Starthilfe
An einer Differenz zum Ständerat hielt der Nationalrat aber mit 99 zu 72 Stimmen fest: Der neu zu schaffende IV-Ausgleichsfonds soll seine Starthilfe von 5 Milliarden aus dem AHV-Fonds verzinsen müssen und nicht à fonds perdu erhalten. Die Vorlage geht deshalb ein letztes Mal in den Ständerat zurück. (rom/sda)

 

 

 

  
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