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umwelt
10.09.2012
Ständerat für grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung
Das Centovalli und Onsernone-Tal im Hintergrund der Lago Maggiore (TI).
Das Centovalli und Onsernone-Tal im Hintergrund der Lago Maggiore (TI). (Bild: Swiss-Image)
Bei Grossprojekten mit grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen soll die Schweiz weiterhin die Nachbarstaaten zurate ziehen. Nach dem Nationalrat hat am Montag auch der Ständerat mit 34 zu 0 Stimmen ohne Enthaltung einer Ergänzung der so genannten Espoo-Konvention zugestimmt.

Die Vorlage ist nun bereit für die Schlussabstimmung am Ende der Session. Die Espoo-Konvention verpflichtet die bislang 45 Mitgliedstaaten dazu, die Nachbarländer bei Projekten zu konsultieren, die erhebliche grenzüberschreitende Umweltauswirkungen haben. Die Vertragsstaaten beschlossen, die Liste der Projekte zu ergänzen, bei denen die Nachbarn informiert werden müssen.

So sollen etwa neu auch bei der Demontage eines AKWs die Nachbarn konsultiert werden oder beim Bau von Windkraftanlagen, Hochspannungsleitungen, Schweinemastbetrieben oder anderen grenznahen Grossprojekten. Ausserdem wurden gewisse Bestimmungen präzisiert. Deutschland, Frankreich und Österreich haben die Änderungen bereits ratifiziert.

Die Schweiz hat die Espoo-Konvention 1996 ratifiziert. Der Vertrag findet nur in wenigen Fällen Anwendung, wie Bundesrätin Doris Leuthard vor dem Ständerat ausführte. In den letzten 15 Jahren sei die Schweiz zehnmal konsultiert worden und habe zehnmal zu einem Projekt im Ausland Stellung genommen. Ein Einspruch habe beispielsweise ein Wasserkraftprojekt im Centovalli betroffen, das ans Tessiner Onsernone-Tal grenzt. (npa/sda)

  
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