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26.08.2010
Fakten: Das versteht man unter einem Franchisevertrag

Der Franchisevertrag regelt Rechte und Pflichten zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer. Der Franchisenehmer bleibt Unternehmer, investiert selbst, zahlt eine Einstiegsgebühr und laufend die Franchise- Fee (in % vom Umsatz) und erhält dafür Leistungen vom Franchisegeber: vom Markenrecht und Konzept bis zu Betriebsberatung und Einkaufspool. gsg

  
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