Drei Türme aus den 70er-Jahren ragen bereits heute über die Baumwipfel bei Mollens nahe Aminona. Damals wollte ein Genfer Hotelier in der kleinen Gemeinde unweit von Crans-Montana über 20 solcher Appartement-Türme bauen – ging jedoch pleite. 40 Jahre später zeigt sich wieder ein Investor am Standort interessiert, wieder steht es mit dem finanziellen Umfeld nicht zum Besten: Den russischen Bauriesen Mirax aus St.Petersburg soll die Finanzkrise ebenfalls getroffen haben. Doch am Resort-Plan in Mollens will man festhalten. «Alle unsere laufenden Projekte in den verschiedenen Ländern werden realisiert», meint Vladimir Marakutsa, Projektleiter bei der Aminona Luxury Resort and Village SA mit Sitz in Genf. «Bei uns gibt es keine Krise.» Erst letzte Woche sei man zusammengesessen, bestätigt Mollens’ Gemeindepräsident Stéphane Pont, um etwaige Zweifel auszuräumen. Zurzeit gehe es um die Ausarbeitung des Berichts zum geplanten 2000-Betten-Resort, mit welchem man dann bei Kanton und Bund vorstellig werden will.
Statt Luxuswohnungen kommen nun Hotelzimmer mit Miniküche
Damit das Projekt im Rahmen der «Lex Koller» überhaupt eine Chance hat, ist ein Hotelbetrieb geplant mit 2000 Betten in fünf neuen Hochhäusern (140 Appartements, 80 bis 220 m2, 570 Betten), 15 fünfstöckigen Gebäuden und 50 Chalets, ergänzt durch Konferenzzentrum und Freizeiteinrichtungen. Ob die Wohnungen verkauft werden sollen, steht noch zur Diskussion. Gemäss Architekt Philippe Gaillard aus Genf sind die Appartements in den Hochhäusern nur mit einer minimalen Kücheninfrastruktur versehen, «zum Erhitzen der vom Hotel angelieferten Mahlzeiten zum Beispiel». Der Investor spricht inzwischen auch nicht mehr von Luxuswohnungen sondern von «Zimmern im 5-Sterne-Segment».
Ein Hotel gilt als Betriebsstätte – da braucht’s keine Bewilligung
Das verschafft dem Bauherrn gute Karten bei den Behörden, die das Projekt unter dem Aspekt der Lex Koller prüfen werden: Handelt es sich um eine Betriebsstätte, bedarf es weder für einen ausländischen Projekt-Investor noch für den ausländischen Käufer einer Wohneinheit einer Bewilligung. Das Gesetz definiert den Betriebsstätten-Begriff zwar nicht näher. Doch gemäss Christian Koller, Rechtsanwalt in Zürich, sind vor allem drei Kriterien massgebend. Erstens: Das Betriebskonzept muss ein Angebot von Hoteldienstleistungen vorsehen. Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass diese auch in Anspruch genommen werden, was zum Beispiel mittels einer Hotelpauschale für Basisdienstleistungen erreicht werden kann. Zweitens: Die Dienstleistungen müssen – unter Berücksichtigung saisonaler Schwankungen – dauernd genutzt werden, was bei Resorts, welche Wohneinheiten zum Kauf anbieten, auf eine Vermietungspflicht des Eigentümers hinausläuft. Drittens: Wenn Resortwohnungen verkauft werden, dann dürfen sie nur wenig «autonom» sein. Das heisst: Tendenziell ohne vollständige Küche, ohne Sauna und ohne Whirlpool.
«Leider liegt für Resortprojekte noch kein klärender Entscheid des Bundesgerichts vor», verdeutlicht Koller die unklare Rechtslage. Eine Tendenz zu einer offeneren Auslegung des Betriebsstätten-Begriffs kann der Spezialist für Hotel- und Tourismusrechtsfragen noch nicht erkennen. «Das wirkt investitionshemmend und widerspricht den Ansprüchen moderner Gäste, die gerne à la carte Dienstleistungen beziehen.» Koller wünscht sich, dass «der Aspekt der Vermietungspflicht bei der Auslegung des Betriebsstätten-Begriffs zu Lasten der anderen Kriterien stärker gewichtet werden würde.»
Noch keine Einigung haben die Investoren in Mollens mit den Umweltverbänden erzielt (siehe Interview unten). «Trotz dieser Umstände werden wir unser Projekt realisieren», gibt sich Marakutsa optimistisch. Immerhin will man rund 100 Millionen der insgesamt bis zu 500 Millionen Franken hohen Investitionssumme in Nachhaltigkeit investieren. Gegenwärtig bemüht man sich, die Anlage nach dem Minergie- und zum Teil sogar Minergie-P-Eco-Standard zertifizieren zu lassen. Noch suchen Gemeinde und Investor eine Lösung für die Unterbringung des Personals (rund 200 Mitarbeitende). Stéphane Pont wünscht sich, dass der Investor in entsprechende Wohnbauten in Mollens selbst investiert. Genauso wie in die überfällige Erneuerung der Skiverbindung nach Crans- Montana.
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