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25.02.2010
Wenn die Wirtin illegal raucht, wird’s teuer
In einigen Kantonen, die nur noch rauchfreie Gaststätten mit speziellen Raucherräumen dulden, sind Strafen für Übertretungen verhängt worden. Das Spektrum reicht von 50 bis 1000 Franken.
Karl Josef Verding

Bei Missachtung des Bundesgesetzes zum Schutz vor Passivrauchen sind Bussen bis 1000 Franken fällig. Verhängt wurden sie noch nicht, weil das Gesetz erst am 1. Mai 2010 in Kraft tritt. Anders sieht es im Vollzug jener 13 Kantone aus – darunter etwa Uri, Wallis, Solothurn und Graubünden – , die jetzt schon nur rauchfreie Gaststätten dulden. Ihre Strafen dürfen aber nicht höher sein als die 1000 Bundes-Franken.

Im Kanton Uri wurden bisher sieben Personen mit je 400 Franken gebüsst. Fünf zogen die entsprechenden Strafbefehle ans Landgericht Uri weiter; die Hauptverhandlung in diesen Fällen hat noch nicht stattgefunden. Zwei Strafbefehle sind rechtskräftig. Der Urner Staatsanwalt Bruno Ulmi äusserte sich gegenüber der hotel revue zum Sachverhalt: «Die gesundheitspolizeilichen Vorschriften – Artikel 18 des kantonalen Gesundheitsgesetzes, Schutz vor Passivrauchen – wurden nicht richtig umgesetzt. Die meisten Verzeigten führten ihr Restaurant als Raucherlokal weiter und schufen ein Nichtraucherzimmer, teilweise auf einem anderen Stockwerk.» Dieses Vorgehen entspreche nicht dem Willen des Gesetzgebers und vor allem nicht demjenigen des Volkes, das zweimal in dieser Sache «abstimmte und die Vorlage deutlich annahm». Vereinzelt beanstandete die Staatsanwaltschaft, dass die Abtrennung zwischen Nichtraucher- und Raucherbereich nicht korrekt erfolgte oder eine entsprechende Kennzeichnung des Raucherbereichs fehlte. Kurios: «In zwei Fällen rauchte die Wirtin selber im Nichtraucherbereich», so Ulmi.

Laut Beat Pfluger, Leiter Rechtsdienst des Solothurner Gesundheitsamtes, sind «bis dato 27 Strafverfügungen erfolgt, 36 Verfahren sind noch hängig. Die Höhe der Bussen variiert von190 Franken – am meisten – bis 910 Franken. Die häufigste Übertretung ist Rauchen in Räumen ohne Fumoir-Bewilligung.»

Übertretungen des Nichtraucher-Schutzes werden in Graubünden laut Verordnung «mit einer Ordnungsbusse von 50 Franken geahndet». Dazu Rudolf Leuthold, Leiter des Gesundheitsamts: «Wir gehen davon aus, dass die meisten bisher verhängten Bussen Ordnungsbussen in der Höhe von 50 Franken gegen Raucher in Nichtraucherräumlichkeiten in Gastwirtschaftsbetrieben waren.»

Im Wallis wurde noch niemand gebüsst, wie Georges Dupuis, Médecin cantonal et chef du Service de la santé publique, begründet: ««Nach der Einführung des Gesundheitsgesetzes und der Verordnung über den Schutz der Bevölkerung vor Passivrauchen am 1. Juli 2009 wollte man den Betrieben einige Monate Zeit lassen, um sich an die neue Gesetzgebung anpassen zu können.» Aber: «Der Staatsrat behält sich das Recht vor, in der nächsten Zeit bei Betrieben, welche auch nach einer Verwarnung weiterhin gegen das Gesetz verstossen, Sanktionen zu ergreifen.»

  
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