Wie der städtische Informationsdienst am Freitag mitteilte, besteht seit 2007 mit Heineken ein Getränkeliefervertrag mit einer festen Laufzeit bis 31. Dezember 2012. Mit diesem Vertrag hat sich die Stadt verpflichtet, während der Vertragsdauer Biere von Heineken zu beziehen und in sämtlichen städtischen Restaurants anzubieten.
Als Gegenleistung gewährte Heineken der Stadt Winterthur auf den Bierbezügen umsatzbezogene Rückvergütungen. Mit der von Stadtrat nun beschlossenen Kündigung des Vertrages können Pächterinnen und Pächter von städtischen Gastrobetrieben selbst bestimmen, von wem sie das Bier beziehen wollen.
Dabei können auch lokale Kleinbrauereien berücksichtigt werden, wie es in der Mitteilung heisst. Allfällige Rückvergütungen fliessen künftig nicht mehr in die Stadtkasse, sondern kommen direkt den Pächterinnen und Pächtern zugute. (npa/sda)





