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spirituosen
16.08.2012
Neuenburger Absinth wird geschützt
(Bild: zvg)
Der im Kanton Neuenburg hergestellte Absinth ist nun ein geschütztes Produkt. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat die Eintragung als geschützte geografische Angabe (GGA) bestätigt. Mit dem Entscheid sollen Nachahmungen verhindert werden.

Das Eintragungsgesuch für die Bezeichnungen «Absinthe», «Fée verte» und «La Bleue» hatte das BLW bereits im März 2010 veröffentlicht. In der öffentlichen Auflage seien 42 Einsprachen eingegangen, teilte das Bundesamt am Donnerstag mit – 20 davon kamen aus dem Ausland.

Die Einsprachen drehten sich etwa um die Frage, ob es sich bei der Bezeichnung «Absinthe» nicht eher um eine Gattungsbezeichnung handelt. Im Französischen bezeichnet der Begriff das Wermutkraut.

Der Verband Französischer Spirituosenproduzenten (FFS) wehrte sich mit der Begründung gegen die Aufnahme ins Register, die Bezeichnung «Absinthe» dürfe nicht der Schweiz vorbehalten sein.

Bedingungen erfüllt
Das BLW kam zu einem gegenteiligen Schluss: Die nun geschützten Bezeichnungen verwiesen auf eine Spirituose, «die mit der Tradition des Val-de-Travers in Verbindung gebracht wird». Die Bedingungen für eine traditionelle Bezeichnung seien damit erfüllt.

Das öffentliche Interesse einer Eintragung als GGA sei höher zu gewichten als das privatwirtschaftliche Interesse der Einsprecher, teilte das BLW mit. Der Entscheid kann innerhalb von 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

Absinth wie Kalbsbratwurst
Mit der Aufnahme ins Register der geografischen Angaben darf ein Begriff nur noch von den Produzenten im entsprechend definierten geografischen Gebiet verwendet werden. Diese halten sich an ein detailliertes Pflichtenheft. Als GGA gelten etwa Bündnerfleisch oder die St. Galler Kalbsbratwurst.

Das Gesuch um eine Aufnahme der hochprozentigen Spirituose ins Register der geschützten Bezeichnungen hatten die Produzenten des Val-de-Travers bereits im Jahr 2000 eingereicht.

Der hochprozentige Schnaps mit Anis-Geschmack wird seit dem 18. Jahrhundert im Kanton Neuenburg produziert. In der Schweiz war die «Grüne Fee» ab 1910 verboten, nachdem die Stimmberechtigten eine von der Abstinenzbewegung lancierte Initiative für ein Verbot deutlich angenommen hatten.

Dem Verbot vorausgegangen war ein Tötungsdelikt in Commugny (VD), wo ein Weinbergarbeiter im Alkoholrausch Frau und Kinder erschossen hatte. Das Absinth-Verbot wurde 1999 erst aus der neuen Bundesverfassung entfernt und im Jahr 2005 schliesslich auch auf Gesetzesstufe aufgehoben. (npa/sda)

  
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