Dies hat die WAK-N mit 18 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Damit soll gewährleistet werden, dass die Hotellerie bis zur geplanten Revision des Mehrwertsteuergesetzes dem reduzierten Steuersatz unterliegt.
Eine Umstellung auf den Normalsatz würde nicht nur die schwierige Wirtschaftslage der Branche verschärfen, sondern hätte auch einen grossen administrativen Aufwand zur Folge, befand die Mehrheit der Kommission.
Der Entscheid der nationalrätlichen Wirtschaftskommission wurde bei den Branchenverbänden hotelleriesuisse und GastroSuisse sowie dem Schweizer Tourismus-Verband (STV) ausdrücklich begrüsst, wie aus einer gemeinsamen Medienmitteilung hervorgeht. Die Verbände sehen in der Weiterführung des Sondersatzes von 3,8 Prozent einen Schub für die Tourismusnachfrage und eine Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit für die Schweizer Hotellerie.
Die Verbände hoffen, dass der Nationalrat der Empfehlung seiner vorberatenden Kommission folgt und sich für die Verlängerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen aussprechen wird.
Kein Entscheid zu Volksinitiative
Mit der Mehrwertsteuer-Initiative des Gastgewerbes hat sich die Kommission noch nicht befasst. Sie beschloss mit 22 zu 2 Stimmen, erst dann darüber zu befinden, wenn dem Parlament die geplante Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes vorliegt.
Das Gastgewerbe fordert mit der Initiative, dass Speisen und alkoholfreie Getränke in Restaurants gleich besteuert werden wie im Detailhandel und in Take-Aways. Der Bundesrat empfiehlt die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung.
Modell mit zwei Sätzen verlangt
Unabhängig von der Initiative muss der Bundesrat aber dem Parlament eine Gesetzesrevision vorlegen. Die Räte hatten sich gegen einen Einheitssatz ausgesprochen und ein Modell mit einem Normal- und einem reduzierten Steuersatz verlangt, wobei Restaurants und Hotels nach dem reduzierten Satz besteuert würden. Damit würde das Anliegen der Volksinitiative erfüllt.
Heute gibt es neben einem Normalsatz von 8 Prozent einen reduzierten Satz von 2,5 Prozent. Bis Ende 2013 gilt zudem für Beherbergungsleistungen ein Sondersatz von 3,8 Prozent. Diese Massnahme zugunsten der Hotellerie hatte das Parlament wegen des starken Frankens beschlossen. Zur Diskussion stand auch, die Hotellerie vorübergehend ganz von der Mehrwertsteuer zu befreien. Dies lehnten die Räte aber ab. (npa/sda)





