rauchverbot
23.02.2010
Auch mit Gesetz ist noch lange nichts klar
(© Harald Weiss/zvg)
Ab Mai tritt das Gesetz zum Schutz von Passivrauchen in Kraft. Beendet sind die Diskussionen ums Rauchverbot deshalb aber noch lange nicht. Gegner und Befürworter sammeln Unterschriften für ihre Initiativen. Und in Solothurn wird das kantonale Rauchverbot bereits wieder angepasst.

Die Gegner von Rauchverboten in Restaurants und Bars haben bis August 2011 Zeit, die nötigen Unterschriften für ihre Volksinitiative zu sammeln. Die Frist wurde am Dienstag im «Bundesblatt» veröffentlicht. Die Initianten der Initiative «für ein liberales Rauchergesetz» fordern, dass über Rauchverbote in Innenräumen einzig der Eigentümer befindet. Einzige Einschränkung soll die Beschilderung sein: Öffentliche Innenräume, in denen geraucht werden darf, müssen entprechend beschildert werden.

Hinter der Initiative stehen unter anderem der Stadtberner Politiker und Rocker Jimy Hofer und der Genfer Roland Terrier, Präsident einer Vereinigung für den Schutz gefährdeter Cafés. Gegen das neue Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen kämpfen aber auch Befürworter des Rauchverbots wie die Lungenliga. Sie sammelt Unterschriften für eine Volksinitiative, die ein Rauchverbot in sämtlichen öffentlich zugänglichen Räumen verlangt.

Solothurn passt Rauchverbot an

Das Bundesgesetz, welches am 1. Mai in Kraft tritt, setzt nur einen Mindeststandard fest. In den meisten Kantonen wird es nichts ändern, weil die kantonalen Gesetze strenger als das Bundesgesetz sind. Nicht so im Kanton Solothurn. Der Solothurner Regierungsrat hat das kantonale Rauchverbot an das Bundesrecht angepasst, weil dieses strenger ist. Nach der Solothurner Regelung mussten Fumoirs bisher kleiner als die Hälfte der Gesamtfläche einer Ausschankstelle sein. Ab dem 1. Mai dürfen Fumoirs nur noch einen Drittel der Ausschankfläche betragen, wie der Regierungsrat nach seiner Sitzung vom Dienstag mitteilte. Zudem müssen sie über selbsttätig schliessende Türen verfügen.

Rund zwei von drei der insgesamt ungefähr 300 Fumoirs im Kanton Solothurn entsprächen bereits heute den bundesrechtlichen Bestimmungen zum Schutz vor Passivrauchen, sagte Beat Pfluger, Leiter des Rechtsdienstes des Gesundheitsamtes. Der Kanton habe die Beizer bei den bis am 1. Mai 2010 befristeten Bewilligungen stets darauf hingewiesen, dass danach voraussichtlich das strengere Bundesgesetz gelte. (rom/sda)

Die htr hotel revue vom Donnerstag, 25. Februar 2010, legt den Fokus auf das Thema Rauchverbot.

  
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