tv-sendung
26.02.2010
Beitrag über Gammelfleisch verboten
(© fotolia)
Das Bezirksgericht Prättigau/Davos hat der Radiotelevisione svizzera di lingua italiana (RSI) mit einer superprovisorischen Verfügung die Ausstrahlung eines TV-Beitrages über Gammelfleisch verboten. Die SRG-Tochter will das Verbot anfechten.

Auf die geplante Ausstrahlung des Beitrages im Rahmen der Konsumentensendung «Patti chiari» am Freitagabend um 21.05 Uhr verzichtet die RSI hingegen. Ziel sei es aber, den Beitrag dem TV-Publikum so rasch wie möglich zugänglich zu machen, teilte die RSI in einem Communiqué mit.

Die Journalisten hätten während Monaten eine solide und legale Recherche gemacht, die sich auf detaillierte Analysen stütze. Deshalb schaue man dem juristischen Prozedere gelassen entgegen. Bisher sei die Redaktion vom Gericht noch nicht angehört worden.

Das Recherche-Team hat laut Angaben der RSI einen Gammelfleisch-Skandal aufgedeckt. Sowohl öffentlichen Institutionen wie Spitälern oder Altersheimen als auch Privatkunden soll altes Fleisch anstelle von frischer Ware verkauft worden sein. (rom/sda)

  
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