Der jüngste Fall in Verbier betrifft eine Ausschreibung auf der Internetseite www.skichalet-verbier.com, die ein luxuriöses Ferienchalet im Walliser Ort anpreist. Überzeugt vom Angebot bezahlten englische Touristen die Miete von 8200 Euro für eine Woche und packten ihre Koffer. Als sie in Verbier eintrafen, stellten sie fest, dass das Chalet gar nicht existiert. Wie die Walliser Kantonspolizei mitteilt, fielen einige Touristen aus Norwegen auf den gleichen Betrug herein. Nach der Anzahlung von 2000 Euro seien einige von ihnen misstrauisch geworden und hätten das Tourismusbüro von Verbier kontaktiert, sagt dessen Sprecher Pierre-Yves Délèze. «Mir sind rund fünf Fälle dieser Art in diesem Winter bekannt.»
Betrüger lassen sich kaum identifizieren
Den hinters Licht geführten Engländern habe man in aller Eile ein Hotelzimmer organisiert und sie zur Polizei geschickt, so Délèze weiter. Aufgrund ihrer Anzeige konnte die besagte Internetseite blockiert werden. Nur: Die Anbieter des betrügerischen Handels haben sich beeilt, die Webseite bei einem anderen ausländischen Provider unterzubringen, erklärt Polizei-Sprecher Jean-Marie Bornet. Mittlerweile ist aber auch diese Website nicht mehr in Betrieb. Die Angaben des Besitzers der Domain seien von einer anonymen Gesellschaft geschützt, schreibt die Walliser Kantonspolizei in einer Mitteilung. «Es ist sehr schwierig, die Verantwortlichen solcher Internetseiten zu identifizieren und strafrechtlich zu verfolgen.»
Mehrere Fälle in der Schweiz bekannt
Seit das Internet vermehrt zu touristischen Zwecken benutzt wird, wurden immer wieder Betrugsfälle dieser Art bekannt. Einem ersten Fall sei er vor drei Jahren begegnet, erinnert sich Délèze. Das Dorf habe sofort reagiert, um seinen Ruf nicht zu gefährden und hat auf der eigenen Webseite eine Warnung veröffentlicht. In den vergangenen Jahren haben sich solche Vorfälle auch andernorts ereignet, sagt die Sprecherin von Schweiz Tourismus, Véronique Kanel, auf Anfrage. Diese Art von Betrug habe diejenigen der falschen Zeitungsinserate abgelöst. Kanel empfiehlt künftigen Mieterinnen und Mietern von Chalets, sich vor der Überweisung zu versichern, ob das Angebot auch wirklich echt ist. (rom/sda)
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Der Ferienort Flims GR schränkt den Zweitwohnungsbau ein. Für nicht vermietete Ferienwohnungen werden jährlich nur noch 2000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche freigegeben.
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Spätestens ab dem 1. September fällt der Set-Top-Box-Zwang für digitales Fernsehen in der Schweiz weg. Darauf haben sich Preisüberwacher Stefan Meierhans und Cablecom geeinigt.
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