Cablecom hat sich gemäss Mitteilung verpflichtet, für TV-Geräte mit Digital-Empfänger (DVB-C) und dem «Common Interface Plus»-Standard (CI+) den Empfang der digitalen Programme ohne Set-Top-Box zuzulassen. Der Erwerb einer Steckkarte, eines CI+ Moduls, erfolgt im Fachhandel. Für den Empfang des digitalen Grundangebots via CI+ Modul werden von der Cablecom keine Kosten erhoben. Für das CI+ Modul seien Fernseher der neuesten Generation erforderlich, erklärte der Preisüberwacher auf Anfrage. «Ob sich die neue Technologie fächendeckend durchsetzt, wird der Markt entscheiden.»
Konsumentenschutz: «Kundenunfreundlich»
Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) äusserte sich erfreut darüber, dass der Set-Top-Box-Zwang wegfällt. Sie kritisierte aber, dass Cablecom auf den «kundenunfreundlichen» Standard CI+ setze, statt auf den heute gängigen Standard CI. Letzterer sei etabliert in allen modernen Fernsehgeräten. Die Steckkarte, die so genannte DigiCard, koste einmalig 99 Franken. Die SKS begrüsst, dass dafür keine Abonnementsgebühren erhoben werden. Angesichts des Preises von monatlich 4 Franken für die Set-Top-Box und die Einschränkung durch CI+ seien 99 Franken jedoch zu hoch.
Wie Preisüberwacher Meierhans weiter mitteilte, wird ab 1. Juni die Set-Top-Box für hochauflösendes Fernsehen (HDTV) um ein Drittel billiger. Boxen ohne HDTV bleiben gleich teuer, und der Kabelfernseh-Anschluss wird leicht teurer. Der Mietpreis für die günstigste, neu HDTV-taugliche Set-Top-Box zum Empfang des digitalen Grundangebots sinkt von heute 6 Franken auf 4 Franken pro Monat.
Im Gegenzug steigt der Abonnementspreis für den Kabelanschluss um 70 Rappen pro Monat auf 23.20 Franken.
Neue Set-Top-Box
Die neue Set-Top-Box erlaubt den Zugriff auf 55 Programme, darunter das HD-Angebot der SRG und nach regionaler Verfügbarkeit die «Fernsehen auf Abruf»-Funktionalität der SRG-Programme. Für bestehende Abonnenten wird das bisherige digitale Grundangebot mit 110 Programmen ohne HDTV weitergeführt. Die Monatsmiete für die dazugehörige Set-Top-Box bleibt unverändert. Erfolgt ein Wechsel zum neuen Angebot vor Ablauf der Vertragsdauer, kann Cablecom für den Umtausch der Set-Top-Box eine einmalige Gebühr von 25 Franken verlangen.
Die Cablecom hat sich verpflichtet, bis mindestens Ende 2012 auf eine weitere Preiserhöhung zu verzichten sowie mindestens 36 analoge Fernseh- und 35 analoge Radioprogramme anzubieten. Mittelfristig sei ein vollumfänglicher Umstieg auf digitales Fernsehen zu erwarten, schreibt der Preisüberwacher. Die zunehmende Verbreitung von HDTV und von interaktiven Fernsehinhalten setze natürlich moderne und leistungsfähige Kabelnetze voraus. (rom/sda)
Die Pfortenhalle des Klosters St. Johann in Müstair (GR) ist restauriert worden. Im Rahmen dieser Arbeiten wurden auch ein Teil der Renaissance-Wandmalereien freigelegt.
Eine Tasse Café crème kostet im Deutschschweizer Schnitt erstmals über 4 Franken. Der Branchenverband Cafetiersuisse führt diesen Preisanstieg auf die Sozialkosten und die seit Jahresbeginn höhere Mehrwertsteuer zurück.
Nach der Berner Stadtregierung fordert nun auch der Gemeinderat von Köniz, dass der Flughafen Bern-Belp die Flugbewegungen auf 65'000 pro Jahr beschränkt. Der Flughafen indes vermeldet, dass mit 160'000 Passagieren bereits im Oktober das Jahresziel erreicht wurde.
Mit «Oona» - keltisch für «das Aussergewöhnliche» - ist in der Schweiz erstmals ein inländischer Kaviar erhältlich. Produziert wird die Delikatesse in Handarbeit vom Tropenhaus Frutigen BE.
Die Gurtenbahn wälzt die Idee, am Berner Hausberg eine Sommerrodelbahn zu bauen. Damit will sie zusätzliche Erträge erwirtschaften, um ihre Schulden abzubauen. Falls die Bahn gebaut wird, dann wahrscheinlich dort, wo heute eine Sprungschanze steht.
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Die Werbemittel von Graubünden Ferien (GRF) sind angesichts der Frankenstärke verdoppelt worden. Dafür schicken die Bündner noch mehr Werbe-Steinböcke auf die Jagd nach Feriengästen. Zudem spannen praktisch alle bekannten Ferienorte mit der Marketingorganisation GRF zusammen.
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Mit dem Bau des Luxus-Resorts Aminona bei Crans-Montana (VS) darf noch nicht begonnen werden. Das Bundesgericht hat der Beschwerde von Tier- und Umweltverbänden die aufschiebende Wirkung erteilt.
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