graubünden
09.03.2010
Deutliches Ja zur Zweitwohnungsbremse
(© zvg)
Der Ferienort Flims GR schränkt den Zweitwohnungsbau ein. Für nicht vermietete Ferienwohnungen werden jährlich nur noch 2000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche freigegeben.

Das entsprechende Gesetz wurde mit 570 zu 175 Stimmen bei 45 Prozent Beteiligung angenommen. Der Kontingentierung unterstellt sind alle Zweitwohnungen, die durch Neubau oder Umnutzung geschaffen werden. Ausgenommen von der Beschränkung sind vermietete Wohnungen. 400 der 2000 Quadratmeter sind für Ortsansässige reserviert, die Zweitwohnungen zur Mitfinanzierung eines Eigenheims erstellen.

Lenkungsabgabe für Zweitwohnungen
Zusätzlich erhebt Flims eine Lenkungsabgabe auf Zweitwohnungen von 500 Franken je Quadratmeter Bruttogeschossfläche. Die Einnahmen verwendet die Gemeinde zum Kauf von Liegenschaften für den Erstwohnungsbau sowie für die touristische Infrastruktur. Flims ist nicht die erste und nicht die letzte Bündner Tourismusgemeinde, die den Bau von «kalten Betten» limitiert. Die Bündner Regierung hat mit einer Richtplan-Ergänzung verfügt, dass 35 Tourismusgemeinden bis Mitte 2013 Vorschriften erlassen müssen, um dem unkontrollierten Zweitwohnungsbau Schranken zu setzen (vgl. Neuer Richtplan ab sofort verbindlich). (rom/sda)

  
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