«Die Filiale in Freiburg hat nach und nach Angestellte entlassen, die aus nicht-europäischen Ländern stammen», sagt Abraham Belay, Sprecher des entlassenen Arbeiterkollektivs. Seit Ende 2008 seien elf Personen aufgrund ihrer Herkunft entlassen und durch Arbeitnehmende mit italienischer Abstammung ersetzt worden. Tatsächlich sucht die Molino AG auf ihrer Website gezielt nach Italienerinnen und Italienern. Unter «Offene Stellen» bei Molino ist zu lesen: «Sie sind italienischer Herkunft und verfügen über ein selbständiges Qualitätsdenken...»
Bereits mit italienischer Küche vertraut
Der Zürcher Hauptsitz des Unternehmens mit 17 Restaurants in der Schweiz bestätigt in einem Communiqué: «Seit 1988 bevorzugen wir bei der Rekrutierung von neuem Personal Mitarbeitende italienischer und lateinischer Herkunft.» Diese seien bereits mit dem Konzept der Restaurantkette vertraut, namentlich mit der italienischen Küche. «Wir mussten uns von mehreren Angestellten trennen, das hat aber nichts mit Diskriminierung zu tun», heisst es weiter. Ein ähnlicher Fall sei kürzlich vom Freiburger Gericht als gerechtfertigt eingestuft worden.
Gesetzeslücke: Rassismus im privaten Raum
«Der Fall legt eine Gesetzeslücke offen», erklärt Elie Elkaim, Präsidentin des westschweizer Verbandes gegen Rassismus. In der Schweiz existiere kein Gesetz, welches die Diskriminierung im privaten Rahmen verbiete, worunter auch das Arbeitverhältnis fällt. Im Moment seien im Strafgesetzbuch nur rassisstische Anfeindungen im öffentlichen Raum verankert. Dazu gehörten zum Beispiel öffentliche Angriffe aufgrund der Religion oder Hautfarbe eines Menschen, nicht aber dessen Nationalität.
Laut Doris Angst, Direktorin der Eidg. Kommission gegen Rassismus (EKR) haben die Betroffenen aus Freiburg einzig die Möglichkeit, Beschwerde beim Kantonsgericht einzureichen. Sollte dieses im vorliegenden Fall eine Diskriminierung feststellen, was eine Verletzung des Verfassungsartikels der Nicht-Diskriminierung bedeuten würde, wäre dies laut Angst aber etwas ganz Neues. (rom/sda)
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