htr-online
11.06.2009
IV-Zusatzfinanzierung verschoben
(© zvg)
Die befristete Anhebung der Mehrwertsteuer tritt erst am 1. Januar 2011 in Kraft. Nach dem Ständerat stimmte am Freitag auch der Nationalrat einer Verschiebung zu.

Der Bundesrat hat am Donnerstag an einer ausserordentlichen Sitzung dem Antrag der Wirtschaftskommission (WAK) des Ständerates zugestimmt. Die befristete Anhebung der Mehrwertsteuersätze tritt mit der heutigen Zustimmung des Nationalrates per 1. Januar 2011 in Kraft und endet am 31. Dezember 2017.

Wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt
Auch im Zweitrat begründeten die Sprecher der Kommission und der meisten Fraktionen die Notbremse mit der verschlechterten Wirtschaftslage. Es müsse verhindert werden, dass der auf sieben Jahre befristete MWST-Aufschlag um 0,4 Prozentpunkte die Kaufkraft im schwierigen nächsten Jahr um 1,5 Mrd. Franken schmälere.

Der Abstimmungstermin vom 27. September bleibt trotz der Verschiebung aufrecht. (npa/sda)

 

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