htr-online
16.03.2010
Keine Lärmgrenzwerte für Restaurants
(© zvg)
Der Nationalrat hat die Standesinitiative des Kantons Basel-Stadt zur kantonalen Regelungsfreiheit für Lärmemissionen von Gastwirtschaften abgelehnt. Die grosse Kammer folgte diskussionslos dem Antrag der vorberatenden Kommission.

Der Kanton Basel-Stadt hätte gerne eigene Regeln zur Beurteilung und Begrenzung von Lärmemissionen von Gastwirtschaftsbetrieben erlassen. Der Nationalrat folgte heute diskussionslos dem Antrag der vorberatenden Kommission und lehnte diese Standesinitiative ab. Die Kommission stellte sich auf den Standpunkt, dass die kantonalen Vollzugsbehörden mit den bestehenden Rechtsgrundlagen bereits genügend Handlungsspielraum haben, um den lokalen Besonderheiten Rechnung zu tragen. Zudem sei es nicht sinnvoll, Lärmgrenzwerte für Restaurants festzulegen. Der Lärm werde durch verschiedene Quellen erzeugt und falle je nach Tageszeit unterschiedlich an. Auch die Lärmwahrnehmung werde durch mehrere Faktoren beeinflusst. Der Ständerat lehnte die Basler Standesinitiative bereits im letzten Herbst ab.

Der Entscheid fiel im Sinne von hotelleriesuisse. Der Branchenverband befindet die vorgeschlagene Regelungen als unnötig, da die Kantone bereits heute für den Vollzug der Lärmschutzvorschriften und grundsätzlich für die Gastgewerbegesetzgebung zuständig sind. (tl/npa)

  
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