frühlingssession
03.03.2010
Kluge Köpfe sollen in der Schweiz bleiben
(© zvg)
Ausländerinnen und Ausländer mit einem Schweizer Hochschulabschluss sollen leichter Zugang zum hiesigen Arbeitsmarkt haben. Der Nationalrat will das Ausländergesetz in diesem Sinne anpassen.

Die Grosse Kammer hat am Dienstag mit 104 gegen 36 Stimmen bei 4 Enthaltungen einer entsprechenden Revision zugestimmt. Konkret sollen Ausländer, die an einer Schweizer Hochschule einen Abschluss erlangten, eine Arbeitsbewilligung für Jobs erhalten, die von hohem wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Interesse sind. Für eine Dauer von sechs Monaten nach dem Abschluss ihrer Ausbildung sollen sie eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung erhalten, um eine entsprechende Erwerbstätigkeit finden zu können.

«Verschwendung von klugen Köpfen»
Der Nationalrat setzt mit der Vorlage eine parlamentarische Initiative von Jacques Neirynck (CVP/VD) um und nimmt Kritik aus der Wissenschaft und der Wirtschaft auf, wonach solche Menschen zu unrecht vom Schweizer Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden. Für die Befürworter der Gesetzesrevision führt die heutige Rechtslage zu einer «Verschwendung von klugen Köpfen und von Steuergeldern». Viele dieser Studenten würden mangels einer Schweizer Arbeitsbewilligung in andere Industriestaaten - meist die USA - weiterziehen. Der Schweiz gehe damit nicht nur die qualifizierte Arbeitskraft verloren. Die Personen würden so auch keine Steuern zahlen und die erheblichen Kosten ihrer Ausbildung in der Schweiz mittragen.

Bundesrat nicht ganz einverstanden
Für die Minderheit - vor allem aus den Reihen der SVP - reichen die heutigen Bestimmungen, um die Bedürfnisse der Wirtschaft zu befriedigen. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf signalisierte grundsätzliche Zustimmung. Nicht einverstanden sei der Bundesrat aber mit der vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung von sechs Monaten. Diese Regelung würde zu Problemen führen, warnte Widmer-Schlumpf vergeblich. So beispielsweise wenn diese Personen vor Ablauf der sechs Monate zwar einen Job finden, dieser aber nicht von hohem wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Interesse ist.

Entscheid im Sinne von hotelleriesuisse
Der Entscheid des Nationalrates ist ganz im Sinne von hotelleriesuisse, weil ausländische Fach- und Führungskräfte im Hospitality-Bereich entscheidend zur Schweizer Hotel- und Tourismusbranche beitragen. Sie seien einerseits interkulturelle Brücke zur ihren Quellmärkten, andererseits würden sie weitere Studierende anziehen, argumentiert der Branchenverband. Das Geschäft muss nun noch vom Ständerat beraten werden. (rom/sda)

  
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