htr-online
30.06.2009
Neuer Gesamtarbeitsvertrag: Gut für alle
(© Alain D. Boillat)
Die Medienmitteilung mit allen Referaten, welche anlässlich der Medienkonferenz zum neuen Gesamtarbeitsvertrag gehalten wurden.
hotelleriesuisse

Nach zwei Jahren dauernden Verhandlungen haben die sechs Sozialpartner im Schweizer Gastgewerbe einen Durchbruch erzielt. Sämtliche Organisationen haben dem neuen Gesamtarbeitsvertrag zugestimmt. Er setzt einen Schwerpunkt in der Aus- und Weiterbildung und er schafft klare Regeln und damit Sicherheit für Personal sowie Arbeitgeber. Der neue Gesamtarbeitsvertrag setzt ein positives Zeichen in einem wirtschaftlich schwierigen Umfeld und bedeutet einen wichtigen Schritt zur Steigerung der Qualität im Schweizer Gastgewerbe dank erhöhter Professionalität.

Grosser Schritt Richtung Zukunft
Mit dem neuen Gesamtarbeitsvertrag im Schweizer Gastgewerbe machen die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen einer der bedeutendsten Sozialpartnerschaften – Gastro Suisse, hotelleriesuisse, Swiss Catering Association, Hotel & Gastro Union, Syna und Unia – einen grossen Schritt in Richtung Zukunft. Der sorgfältig ausgearbeitete Gesamtarbeitsvertrag wurde von allen Entscheidungsgremien abgesegnet und tritt per 1. Januar 2010 in Kraft. Er umfasst folgende Pakete: Arbeitszeit, Löhne, Sozialversicherungen, Vollzug sowie Vertragsdauer und Anpassungen.

Zentraler Punkt: Aus- und Weiterbildung
Zentraler neuer Punkt des Vertrags ist die Aus- und Weiterbildung. Die Berufsbildung ist eine Schweizer Erfolgsgeschichte. Mit dem neuen Gesamtarbeitsvertrag im Schweizer Gastgewerbe wird ein wichtiges Kapitel geschrieben: Durch die mehrheitliche Übernahme der Ausbildungskosten sowie einer Kompensation des Lohnausfalls stellen die Sozialpartner gemeinsam sicher, dass sich Bildung lohnt und ständige Weiterbildung gewährleistet ist. Dies bietet Entwicklungsperspektiven für die Mitarbeitenden und garantiert den Arbeitgebenden qualifiziertes Personal.

Gut für alle
Von der verbesserten Dienstleistungsqualität profitieren Arbeitnehmende und Arbeitgebende – und nicht zuletzt die Gäste. Der neue Gesamtarbeitsvertrag im Schweizer Gastgewerbe: Gut für alle. Das neue Lohnsystem tritt als Reaktion auf die wirtschaftlich schwierige Situation erst ab dem 1. Januar 2012 in Kraft: ein starkes Zeichen für die gut funktionierende Zusammenarbeit der Sozialpartner im Schweizer Gastgewerbe.

Rechts oben finden Sie ein PDF mit allen Referaten, welche anlässlich der Medienkonferenz zum neuen Gesamtarbeitsvertrag gehalten wurden.

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