zweitwohnungen
12.11.2009
Neuer Richtplan ab sofort verbindlich
(© Swiss-Image)
Die Bündner Regierung sagt «kalten Betten» den Kampf an: 35 Gemeinden müssen bis Mitte 2013 Vorschriften erlassen, die dem unkontrollierten Zweitwohnungsbau Schranken setzen.

Die Kantonsregierung habe ihre Vorgaben mit einer Anpassung des Richtplans umgesetzt, erklärte Volkswirtschaftsdirektor Hansjörg Trachsel in Chur vor den Medien. Der Richtplan müsse noch vom Bundesrat genehmigt werden. Für die Gemeinden und Regionen sei er trotzdem per sofort verbindlich. Vermietete Wohnungen betrifft die Limitierung nicht.

Kernstück ist Begrenzung neuer Zweitwohnungen
Kernstück des Richtplans ist die Begrenzung neuer, unbewirtschafteter Zweitwohnungen in Tourismusgemeinden. In bestehenden Bauzonen wird der Ferienwohnungsbau auf 30 bis 50 Prozent limitiert. Bei Neueinzonungen dürfen maximal 30 Prozent für Zweitwohnungen genutzt werden. In diesem Punkt ist die Regierung zurückgekrebst: Ursprünglich wollte sie in neuen Bauzonen überhaupt keine «kalten Betten» mehr zulassen. Mit der Lockerung kommt sie Gemeinden wie Obersaxen mit sehr wenigen Hotelbetten und einem sehr hohen Anteil an Ferienwohnungen entgegen, so Trachsel.

35 Gemeinden müssen Vorschriften ausarbeiten

Die 35 Gemeinden, welche bis Mitte 2013 Lenkungsvorschriften ausarbeiten oder bestehende allenfalls anpassen müssen, werden im Richtplan explizit genannt. Betroffen von den kantonalen Vorgaben sind einerseits die Hauptzentren in den grossen Tourismusräumen Oberengadin, Flims/Laax, Lenzerheide/Arosa, Klosters/Davos und Scuol/Samnaun. Andererseits werden Zentrumsgemeinden der übrigen Tourismusräume wie Disentis, Obersaxen, Brigels, Splügen, Savognin, Tujetsch oder Mesocco bezeichnet.

Bestehende Zweitwohnungen besser auslasten
Etwa die Hälfte der betroffenen Gemeinden ist schon von sich aus aktiv geworden und will den Bau von Ferienwohnungen beschränken, darunter neben den elf Gemeinden im Oberengadin Davos, Flims und Laax, Klosters oder Samnaun. Die andern sind bisher mehr oder weniger untätig geblieben. Neben der Baubeschränkung für Ferienwohnungen will die Regierung bestehende Zweitwohnungen durch aktive, vor allem kommerziell betriebene Vermietung besser auslasten. Der ergänzte Richtplan bezweckt ausserdem die Förderung von erschwinglichem Wohnraum für die einheimische Bevölkerung.(rom/sda)

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