sommersession
08.06.2010
Qualifizierte Ausländer sollen bleiben
(© Alain D. Boillat)
Ausländerinnen und Ausländer mit einem Schweizer Hochschulabschluss erhalten leichter Zugang zum hiesigen Arbeitsmarkt. Der Ständerat ist am Montag dem Nationalrat gefolgt und hat einer entsprechenden Gesetzesrevision zugestimmt.

Mit den neuen Bestimmungen soll verhindert werden, dass der Schweiz hochqualifizierte Arbeitskräfte verloren gehen, nachdem sie in deren Ausbildung investiert hat.

Sechs Monate Zeit für Arbeitssuche
Künftig sollen Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss bleiben dürfen, wenn ihre Tätigkeit von hohem wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Interesse ist. Für eine Dauer von sechs Monaten nach dem Abschluss der Ausbildung sollen sie eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung erhalten, um eine entsprechende Erwerbstätigkeit zu finden.

Justizministerin Widmer-Schlumpf stellte sich gegen diese Frist von sechs Monaten. Das System sei so ausgerichtet, dass sich die Zulassung stets nach dem Bedarf richte, gab sie zu bedenken. Weiche das Parlament davon ab, drohe die Gefahr, dass nach dem Studium auch jene blieben, deren Arbeit nicht nachgefragt werde.

Im Interesse von Wissenschaft und Wirtschaft
Der Rat sprach sich aber mit 28 zu 8 Stimmen für die Frist von sechs Monaten aus. So lange brauche es, um eine Erwerbstätigkeit zu finden, befand die Mehrheit. Dies sei im Interesse von Wissenschaft und Wirtschaft. Zum selben Schluss war auch der Nationalrat gekommen.

In der Gesamtabstimmung stimmte der Ständerat der Revision mit 33 zu 0 Stimmen zu. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmungen. Angeregt hatte die Gesetzesänderung der Waadtländer CVP-Nationalrat Jacques Neirynck. (rom/sda)

  
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