sommersession
08.06.2010
Räte dürfen Ventilklausel nicht anwenden
(© zvg)
Das Parlament darf die Ventilklausel zur Beschränkung der Einwanderung aus der EU nicht in Eigenregie anrufen. Der Ständerat hat eine entsprechende Parlamentarische Initiative mit 27 zu 6 Stimmen abgelehnt.

SVP-Ständerat Maximilian Reimann forderte in seinem Vorstoss, dass das Parlament per einfachem Bundesbeschluss die Anwendung der Ventilklausel veranlassen könnte, sollte der Bundesrat darauf verzichten. Laut Kommissionspräsident Theo Maissen (CVP/GR) gibt es dafür keinen Bedarf.

Aufgabe des Bundesrates
Hätte der Bundesrat die Klausel angerufen, wären gemäss Berechnungen der Bundesverwaltung nur gerade 4'000 Personen weniger in den Besitz einer B-Bewilligung gekommen. Die Zahl der Arbeitslosen wäre dabei aber nicht einmal um diese Zahl gesunken.

Nach Ansicht der Mehrheit liegt die Anwendung der Ventilklausel zudem klar im Aufgabenbereich der Exekutive. Maissen wies zudem darauf hin, dass die Schutzklausel im Jahr 2014 auslaufen wird. Bis die Parlamentarische Initiative umgesetzt wäre, sei dieser Termin erreicht.

Sagt auch der Nationalrat Nein?
Im Volk spiele die Personenfreizügigkeit eine Rolle für die Arbeitslosigkeit, hielt Initiant Reimann dagegen. Er äusserte zudem sein Bedauern darüber, dass sich das Parlament anschicke, eine zusätzliche aussenpolitische Kompetenz auszuschlagen.

Er spielte damit auf eine Empfehlung der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats an, die ihrem Rat eine gleiche Initiative der SVP-Fraktion zur Ablehnung empfiehlt. Sagt auch der Nationalrat Nein, ist die Frage vom Tisch.

Bundesrat verzichtete bisher

Die Ventilklausel würde es der Schweiz erlauben, befristet und einseitig Kontingente einzuführen. Voraussetzung wäre, dass die Zahl der ausgestellten Bewilligungen um mindestens 10 Prozent über dem Schnitt der drei vorangegangenen Jahre liegt. Der Bundesrat lehnte es bislang ab, die Schutzklausel anzurufen. (rom/sda)

  
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