lebensmittelinspektion
25.08.2010
Resultate sollen veröffentlicht werden
(© Alain D. Boillat)
Das Schweizerische Lebensmittelgesetz soll ans EU-Recht angepasst werden. Umstritten war in der Vernehmlassung vor allem, ob die Resultate von Lebensmittelinspektionen veröffentlicht werden sollen. Die Gastrobranche und der Detailhandel lehnen dies ab.

Sie befürchten, dass Betriebe wegen kleinen Beanstandungen im Internet blossgestellt werden könnten. Der Bundesrat hält aber an seinem Vorschlag fest. Er hat am Mittwoch die Stellungnahmen aus der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und das Departement des Innern beauftragt, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten.

In welcher Form die Resultate der Kontrollen veröffentlicht werden, sei noch offen, hiess es beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf Anfrage.

Deklarationspflicht soll bestehen bleiben
Ebenfalls festhalten will der Bundesrat an der Deklarationspflicht: Auch künftig muss angegeben werden, aus welchem Land ein Produkt stammt. Allerdings soll der Bundesrat Ausnahmen festlegen können. Die Konsumentenorganisationen hatten sich in der Vernehmlassung für eine strenge Deklarationspflicht ausgesprochen, die Lebensmittelindustrie wünschte mehr Flexibilität.
 
Mit der Gesetzesrevision soll der Handel mit der EU erleichtert werden. Waren, die in der EU rechtmässig in Verkehr sind, sollen künftig auch in der Schweiz zugelassen sein. Die Vorschläge des Bundesrates seien grossmehrheitlich auf Zustimmung gestossen, schreibt das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) in seiner Mitteilung. Der Bundesrat werde den Gesetzesentwurf voraussichtlich noch dieses Jahr verabschieden. (rom/sda)

  
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