Davos und Samnaun planen im Kampf gegen kalte Betten die Einführung einer Lenkungsabgabe auf dem Neubau von Zweitwohnungen. Beide Gemeinden hatten 2008 zur Sicherstellung einer späteren gesetzlichen Reglementierung des Zweitwohnungsbaus Planungszonen für das ganze Gemeindegebiet erlassen.
Davos verfügt Zahlung, Samnaun schliesst Vertrag
Davos erteilte daraufhin der Bauherrschaft eines Mehrfamilienhaus-Projekts 2008 die Baubewilligung und verfügte gleichzeitig die Zahlung einer Lenkungsabgabe über rund eine Million Franken. Vorbehalten wurde die spätere Rückerstattung, falls die geplante gesetzliche Regelung keine oder eine andere Abgabe vorsehen sollte.
Auch Samnaun bewilligte 2008 ein Bauprojekt. Dabei verfügte die Gemeinde die Lenkungsabgabe aber nicht einfach, sondern schloss mit der Bauherrschaft einen Vertrag. Der Bauherr unterstellte sich in einer freiwilligen Erklärung vorläufig der Zahlungspflicht und leistete eine Bankgarantie über die geforderten 355'000 Franken. Der Betrag fällt erst an die Gemeinde, wenn die gesetzliche Grundlage kommt.
Bundesgericht gibt Samnaun Recht
Im vergangenen Jahr hiess das Bündner Verwaltungsgericht Beschwerden beider Bauherren gut. Betreffend Davos hat das Bundesgericht den Entscheid am letzten Samstag bestätigt. Gemäss dem Urteil fehlt es für die Davoser Abgabe an einer gesetzlichen Grundlage. Der Gemeinde Samnaun hat das höchste Gericht nun aber Recht gegeben. Laut Bundesgericht ist der verwaltungsrechtliche Vertrag zwischen der Gemeinde und der Bauherrschaft nicht zu beanstanden.
Das Raumplanungsgesetz des Kantons schliesse solche vertraglichen Abreden zur Sicherstellung künftiger Vorschriften über den Erst- und Zweitwohnungsbau nicht aus. Mit dem gewählten Vorgehen könne eine frühzeitige Anwendung der Bestimmungen zur Beschränkung des Zweitwohnungsbaus im Einzelfall erreicht werden. Der Vertrag trage zudem der Unsicherheit Rechnung, dass die endgültige Regelung anders lauten könnte, als die in Aussicht genommene Vorschrift. Im übrigen habe sich die Bauherrschaft freiwillig bereit erklärt, die Abgabe zu akzeptieren und handle mit der Anfechtung der Abmachung gegen Treu und Glauben. (rom/sda)
Die Pfortenhalle des Klosters St. Johann in Müstair (GR) ist restauriert worden. Im Rahmen dieser Arbeiten wurden auch ein Teil der Renaissance-Wandmalereien freigelegt.
Eine Tasse Café crème kostet im Deutschschweizer Schnitt erstmals über 4 Franken. Der Branchenverband Cafetiersuisse führt diesen Preisanstieg auf die Sozialkosten und die seit Jahresbeginn höhere Mehrwertsteuer zurück.
Nach der Berner Stadtregierung fordert nun auch der Gemeinderat von Köniz, dass der Flughafen Bern-Belp die Flugbewegungen auf 65'000 pro Jahr beschränkt. Der Flughafen indes vermeldet, dass mit 160'000 Passagieren bereits im Oktober das Jahresziel erreicht wurde.
Mit «Oona» - keltisch für «das Aussergewöhnliche» - ist in der Schweiz erstmals ein inländischer Kaviar erhältlich. Produziert wird die Delikatesse in Handarbeit vom Tropenhaus Frutigen BE.
Die Gurtenbahn wälzt die Idee, am Berner Hausberg eine Sommerrodelbahn zu bauen. Damit will sie zusätzliche Erträge erwirtschaften, um ihre Schulden abzubauen. Falls die Bahn gebaut wird, dann wahrscheinlich dort, wo heute eine Sprungschanze steht.
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Die Werbemittel von Graubünden Ferien (GRF) sind angesichts der Frankenstärke verdoppelt worden. Dafür schicken die Bündner noch mehr Werbe-Steinböcke auf die Jagd nach Feriengästen. Zudem spannen praktisch alle bekannten Ferienorte mit der Marketingorganisation GRF zusammen.
In der Saison 2011 verzeichnete die BLS Schifffahrt einen massiven Rückgang der Frequenzen. Sie rechnet mit einem Defizit von über 1,5 Mio. Franken.
Die geplante Seilbahn vom Bahnhof Stettbach zum Zoo Zürich ist einen Schritt weiter: Die Baudirektion hat in einem Gestaltungsplan die Grundlagen für das Projekt definiert. Darauf basierend wird das Projekt nun weiterverfolgt.
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