zweitwohnungen
21.01.2010
Samnaun hat alles richtig gemacht
(© Swiss-Image)
Samnaun hat es mit der Sicherstellung einer Lenkungsabgabe für Zweitwohnungen besser gemacht als Davos. Anders als das Bündner Verwaltungsgericht, welches die Beschwerden von Bauherren in beiden Gemeinden guthiess, hat das Bundesgericht der Gemeinde Samnaun Recht gegeben.

Davos und Samnaun planen im Kampf gegen kalte Betten die Einführung einer Lenkungsabgabe auf dem Neubau von Zweitwohnungen. Beide Gemeinden hatten 2008 zur Sicherstellung einer späteren gesetzlichen Reglementierung des Zweitwohnungsbaus Planungszonen für das ganze Gemeindegebiet erlassen.

Davos verfügt Zahlung, Samnaun schliesst Vertrag
Davos erteilte daraufhin der Bauherrschaft eines Mehrfamilienhaus-Projekts 2008 die Baubewilligung und verfügte gleichzeitig die Zahlung einer Lenkungsabgabe über rund eine Million Franken. Vorbehalten wurde die spätere Rückerstattung, falls die geplante gesetzliche Regelung keine oder eine andere Abgabe vorsehen sollte.

Auch Samnaun bewilligte 2008 ein Bauprojekt. Dabei verfügte die Gemeinde die Lenkungsabgabe aber nicht einfach, sondern schloss mit der Bauherrschaft einen Vertrag. Der Bauherr unterstellte sich in einer freiwilligen Erklärung vorläufig der Zahlungspflicht und leistete eine Bankgarantie über die geforderten 355'000 Franken. Der Betrag fällt erst an die Gemeinde, wenn die gesetzliche Grundlage kommt.

Bundesgericht gibt Samnaun Recht
Im vergangenen Jahr hiess das Bündner Verwaltungsgericht Beschwerden beider Bauherren gut. Betreffend Davos hat das Bundesgericht den Entscheid am letzten Samstag bestätigt. Gemäss dem Urteil fehlt es für die Davoser Abgabe an einer gesetzlichen Grundlage. Der Gemeinde Samnaun hat das höchste Gericht nun aber Recht gegeben. Laut Bundesgericht ist der verwaltungsrechtliche Vertrag zwischen der Gemeinde und der Bauherrschaft nicht zu beanstanden.

Das Raumplanungsgesetz des Kantons schliesse solche vertraglichen Abreden zur Sicherstellung künftiger Vorschriften über den Erst- und Zweitwohnungsbau nicht aus. Mit dem gewählten Vorgehen könne eine frühzeitige Anwendung der Bestimmungen zur Beschränkung des Zweitwohnungsbaus im Einzelfall erreicht werden. Der Vertrag trage zudem der Unsicherheit Rechnung, dass die endgültige Regelung anders lauten könnte, als die in Aussicht genommene Vorschrift. Im übrigen habe sich die Bauherrschaft freiwillig bereit erklärt, die Abgabe zu akzeptieren und handle mit der Anfechtung der Abmachung gegen Treu und Glauben. (rom/sda)

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