flugverkehr
19.02.2010
Schadenersatz wegen Verspätung
(© Swiss Image)
In Deutschland hat das höchste Gericht erstmals eine Fluggesellschaft dazu verurteilt, ihre Passagiere wegen einer längeren Verspätung zu entschädigen.

Gemäss dem am Freitag bekannt gewordenen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) muss die Charter-Gesellschaft Condor klagenden Reisenden eine Entschädigung von 600 Euro pro Person zahlen, weil ihr Flug von Kanada nach Frankfurt am Main mit 25-stündiger Verspätung ankam. Der BGH verwies zur Begründung auf ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und wies die Forderung von Condor zurück, den Fall erneut dem EuGH vorzulegen.

Laut dem BGH bestehen keine Zweifel an der Gültigkeit der EU-Fluggastrechteverordnung, die Entschädigungen bei verspäteten Flügen vorsieht. Nach der Grundsatzentscheidung des Luxemburger Gerichts vom vergangenen November haben Reisende ab einer dreistündigen Flugverspätung in den meisten Fällen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Schadenersatz gibt es ausserdem, wenn ein Flug annulliert wird oder überbucht ist. (rom/sda)

  
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