htr-online
22.09.2009
Ständerat: Lärmschutzvorschriften sind Sache des Bundes
(© zvg)
Die Kantone sollen nicht selber festlegen dürfen, wieviel Lärm für die Anwohner von Gastwirtschaftsbetrieben zumutbar ist. Der Ständerat lehnte am Montag eine Basler Standesinitiative für eine kantonale Regelungsfreiheit mit 20 zu 15 Stimmen ab.

Die kleine Kammer folgte mit diesem Entscheid der Mehrheit seiner Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK). Gemäss geltendem Recht ist es Sache des Bundes, Lärmschutzvorschriften zu erlassen. Der Vollzug liegt bei den Kantonen. Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit haben die Kantone dabei bereits genügend Spielraum, um lokalen Besonderheiten Rechnung zu tragen, wie Ivo Bischofberger (CVP/AI) darlegte. Eine Revision der Bundesgesetzgebung sei deshalb nicht nötig, umso weniger, als seitens anderer Kantone keine ähnlichen Forderungen laut geworden seien.

Minderheit: «Lärm-Toleranz nicht überall gleich hoch»
Die Minderheit hingegen hielt es für sinnvoll, lokalen Behörden mehr Regelungsfreiheiten einzuräumen. Die Lärm-Toleranz sei nicht in allen Regionen und Quartieren gleich hoch. Lokale Behörden könnten die örtlichen Gegebenheiten besser einschätzen, sagte Claude Janiak (SP/BL). Deshalb sei der Standesinitiative Folge zu geben. Er wurde dabei von Rolf Schweiger (FDP/ZG) unterstützt. Dem unterschiedlichen «Fröhlichkeitsfaktor» der Kantone sei Rechnung zu tragen. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat. (rom/sda)

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