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sommersession
02.06.2010
Ständerat will kalte Betten bekämpfen
(Bild: Alain D. Boillat)
In der Schweiz soll mit einer Reihe Massnahmen gegen den überbordenden Zweitwohnungsbau in Tourismus-Gebieten vorgegangen werden. Der Ständerat hat dazu am Mittwoch eine Teilrevision des Raumplanungsgesetzes gutgeheissen.

Mit dieser Gesetzesrevision wollen der Bundesrat, der National- und nun auch der Ständerat die Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen» des Umwelt- und Heimatschützers Franz Weber ausbremsen. Das Eintreten war in der kleinen Kammer unbestritten.

Wichtigstes Instrument gegen die Auswüchse im Zweitwohnungsbau ist die kantonale Richtplanung, wie Rolf Schweiger (FDP/ZG) erläuterte. Die Kantone sollen in den Richtplänen Gebiete bezeichnen, in denen mit besonderen Massnahmen für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen gesorgt werden müsse.

Kein Kontingents-Zwang
Vertreter von links und rechts verlangten, dass das Gesetz präzisiere, welche Instrumente den Kantonen und Gemeinden zur Verfügung stünden. Nur ein möglichst ausführlich und scharf formulierter Gegenvorschlag könne gegen die Initiative bestehen, warnte Simonetta Sommaruga (SP/BE). Vertreter der linken Parteien und vereinzelte Bürgerliche forderten, dass den Kantonen zwingend vorgeschrieben werden muss, den Zweitwohnungsbau in den betroffenen Gebieten zu kontingentieren.

Vom Zwang zur Kontingentierung wollte die Mehrheit der bürgerlichen Vertreter aber nichts wissen. Es gebe auch andere Instrumente, etwa Kontingente für Erstwohnanteile, die Ausscheidung spezieller Nutzungszonen oder die Erhebung von Lenkungsabgaben, sagte Schweiger. Diese Möglichkeiten wolle man nicht ausschliessen.

Vergeblich argumentierte Sommaruga, dass ein Kontingent das wirksamste Instrument sei. Der Rat lehnte den Kontingents-Zwang mit 23 gegen 11 Stimmen ab. Auf Antrag seiner Kommission beschloss der Ständerat aber, die von Schweiger genannten Instrumente im Gesetz aufzuzählen.

Kriterien präzisiert
Ausserdem präzisiert die kleine Kammer, dass das Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen als nicht mehr ausgewogen gelte, wenn das Landschafts- und Ortsbild durch die Zweitwohnungen beeinträchtigt werde und hohe Immobilienpreise das Angebot an preisgünstigem Wohnraum für Einheimische erheblich einschränke.

Einschreiten müssen die Kantone und Gemeinden ausserdem, wenn Zweitwohnungen einen grossen Teil der vorhandenen Bauzonenreserven beanspruchen oder die touristische Attraktivität des Angebots beeinträchtigt wird.

Drei Jahre Übergangsfrist
In den Übergangsbestimmungen legte der Ständerat fest, dass die von der Zweitwohnungsproblematik betroffenen Kantone innert dreier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes ihre Richtpläne anpassen müssen. Die betroffenen Gemeinden müssen ihre Zonenpläne ebenfalls innert dieser Frist anpassen. Kommen Kantone und Gemeinden dieser Verpflichtung nicht nach, dürfen sie so lange keine Zweitwohnungen mehr bewilligen, bis die nötigen Vorkehrungen getroffen sind.

Der Ständerat beschloss im weiteren einen vom Nationalrat eingefügten Artikel aus der Vorlage zu streichen, mit dem die raumplanerischen Vorschriften für den Um- oder Neubau von Gebäuden ausserhalb der Bauzonen - insbesondere Bauernhäusern - gelockert werden sollte. Diese Frage soll der Gesetzgeber im Rahmen der Totalrevision des Raumplaungsgesetzes angehen.

Die Vorlage geht nun zurück in den Nationalrat. Da die Initiative wegen der Ausarbeitung des indirekten Gegenvorschlags nun nicht innert 30 Monaten zu Ende beraten werden kann, beschloss der Ständerat am Mittwoch, die Behandlungsfrist um ein Jahr zu verlängern. (rom/sda)

  
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