schweizer fleisch
25.10.2011
Swissness-Gesetz: Regeln nicht erfüllbar?
(© zvg)
Die Swissness-Vorlage des Bundesrates soll regeln, wie viel Schweizerisches in einem Produkt sein muss, damit Schweiz darauf stehen darf. Jetzt laufen Fleischproduzenten und Metzger Sturm. Die Regeln seien nicht erfüllbar und gefährdeten die Branche.

«Betriebe haben richtiggehende Existenzängste, wenn sie den Entwurf des Swissness-Gesetzes lesen», betonte Rolf Büttiker, Solothurner Noch-Ständerat (FDP) und Präsident des Schweizer Fleisch-Fachverbandes SFF, am Dienstag in Chur vor den Medien.

Die Swissness-Vorlage wird zur Zeit von der Rechtskommission des Nationalrates bearbeitet. In ihrer aktuellen Version schreibt sie vor, dass 80 Prozent der Rohstoffe aus der Schweiz stammen müssen, damit Lebensmittel als «schweizerisch» angeschrieben werden können.

Bündnerfleisch zu vier Fünfteln von Schweizer Kühen
Bündnerfleisch zum Beispiel müsste demnach zu mindestens vier Fünfteln von Schweizer Kühen stammen. «Es gibt aber nicht genug Schweizer Fleisch um die Produktion zu decken», sagte Büttiker. Laut dem Präsidenten des Bündner Fleischfabrikanten, Andrea Mani, würden rund zwei Drittel des Bündnerfleisches aus ausländischem Fleisch hergestellt - und dann wieder exportiert.

Die Fleischproduzenten schlagen vor, den Swissness-Schutz am bestehenden Lebensmittelgesetz festzumachen. Dieses schreibt einen Schweizer Rohstoffanteil von 50 Prozent vor und die Schweiz als Produktionsstandort. Auch mit dem Grad der inländischen Wertschöpfung als Bemessungsgrundlage könnte der SFF leben.

Dagegen dürften aber wiederum die Bauern aufbegehren. Ihr Verband hat schon im Juni eine Volksinitiative angekündigt, sollte das Swissness-Gesetz verwässert werden. (rom/sda)

 

  
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