klimapolitik
05.03.2010
Weg frei für nachhaltiges Sanieren
(© Fotolia)
Der Bundesrat ebnet den Weg für klimafreundliche und energieeffiziente Gebäudesanierungen: Er hat am Freitag die Rechtsgrundlagen dazu rückwirkend auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt.

Bund und Kantone fördern in den nächsten zehn Jahren Gebäudesanierungen und den Einsatz erneuerbarer Energien. Auf Bundesebene stehen 200 Millionen Franken im Jahr zur Verfügung. Das Geld stammt aus der CO2-Abgabe für Brennstoffe. Das Parlament beschloss im letzten Sommer, einen Teil dieser Abgabe für Gebäudesanierungen einzusetzen und das CO2-Gesetz entsprechend zu ändern. Diese Änderungen setzte nun der Bundesrat in Kraft. Das Programm ist wichtiger Pfeiler der Klimapolitik. Zwei Fünftel der CO2-Emissionen entstehen beim Heizen. Eine bessere Wärmedämmung und erneuerbare Energien drängen sich darum auf.

3 Milliarden Franken für 10 Jahre
Gesplittet ist der Bundesbeitrag in 133 Millionen für Gebäudehüllensanierungen und 67 Millionen Franken für erneuerbare Energien. Ausbezahlt werden die Gelder, wenn die Kantone gleich viel für eigene Programme aufwerfen. Und das tun sie: 80 bis 100 Millionen Franken sind bereits geplant, wie Stefan Engler, Bündner Regierungsrat und Präsident der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren, erklärte. Zusammen mit den Kantonsbeiträgen erreicht das Programm in seinen zehn Jahren Laufzeit ein Volumen von 3 Milliarden Franken, sagte Bundesrat Moritz Leuenberger. Wie der Energieminister ausführte, bedürfen landesweit 1,5 Millionen Häuser der energetischen Sanierung. Derzeit wird ein Prozent des Gebäudebestands im Jahr saniert. 60 Prozent aller Liegenschaften sind älter als 25 Jahre.

10 bis 20 Prozent der Sanierungskosten

Das Gebäudeprogramm soll pro Jahr 10'000 Sanierungen und Investitionen von über einer Milliarde Franken auslösen. Der CO2-Ausstoss soll damit bis 2020 um rund 2,2 Millionen Tonnen sinken. Ob genügend Hauseigentümer mitmachen, hängt nach Angaben des Bundesrats nicht nur von den finanziellen Anreizen ab. Entscheidend sind auch die Ölpreisentwicklung und die Konjunktur. Die Beiträge der öffentlichen Hand an die Hauseigentümer belaufen sich auf 10 bis 20 Prozent der anrechenbaren Sanierungskosten.

Grosses Echo von Sanierungswilligen
Die Kantone sowie die Bundesämter für Energie und Umwelt tragen das Programm, verantwortlich für die Umsetzung ist die Konferenz der kantonalen Energiedirektoren. Dazu unterzeichneten die Partner am Freitag eine Programmvereinbarung für die nächsten fünf Jahre. Seit Anfang Jahr können Sanierungswillige Gesuche um Unterstützungsbeiträge einreichen. Bis Ende Februar trafen 5200 Fördergesuche ein, 2700 für die Sanierung der Gebäudehülle, der Rest für erneuerbare Energien im Gebäudeinnern. Damit wurden die Erwartungen bei weitem übertroffen. Leuenberger und Engler gehen davon aus, dass die zur Verfügung gestellten Beiträge mehr als ausgeschöpft werden. Die ersten Gelder werden im April ausbezahlt. Gesuche können bei den kantonalen Fachstellen oder eigens eingesetzten regionalen Gremien eingereicht werden. Wie Engler sagte, richteten 13 Kantone gemeinsam ein Gesuchszentrum ein. (rom/sda)

  
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