meinung
22.07.2010
Kommentar
Daniel Stampfli

Nicht nur Hotels liefern für die Übernachtungen ihrer Gäste Kurtaxen ab. Auch Eigentümer und Mieter von Ferienwohnungen sollten für die in der Immobilie verbrachte Zeit den Tourismusorten ihren Obulus entrichten. Meist muss aber dabei an die Ehrlichkeit der Zahlenden appelliert werden. Was dazu motivieren kann, das System zu Ungunsten des Tourismus auszunutzen. Dies wiederum hat zur Folge – sollen nicht grössere Ausfälle hingenommen werden –, dass mit akribischen Nachforschungen und grossem damit verbundenem Aufwand nach nicht abgelieferten Beträgen gesucht werden muss.

Eine Möglichkeit, mehr Gelder zu erhalten und den Aufwand verringern zu können, ist die Einführung einer fixen Jahrespauschale für Zweitwohnungen, wie es gewisse Gemeinden praktizieren. Aber auch da besteht die Möglichkeit, in ungebührlicher Weise zu profitieren, was zu Ungerechtigkeiten gegenüber den Hoteliers führt.

Die Lösung könnte die fiskalische Belastung von Zweitwohnungen sein, die nebst der Generierung von Einnahmen auch mithelfen würde, das Wachstum beim Zweitwohnungsbau in den Griff zu bekommen. Voraussetzung ist allerdings die Schaffung der dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen.

 

 

  
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