Die Arbeitslosenversicherung (ALV) macht seit Jahren Defizite und hat bis Mitte dieses Jahres einen riesigen Schuldenberg von 7 Milliarden Franken angehäuft. Eigentlich muss die ALV aber derart finanziert sein, dass sie in guten Zeiten Überschüsse erwirtschaftet, um die in schlechten Zeiten angehäuften Schulden abbauen zu können. Dieser Ausgleich ist aber nicht mehr sichergestellt. Also muss die ALV wieder ins Gleichgewicht gebracht werden und die Finanzierung an die langfristige durchschnittliche Arbeitslosenquote angepasst werden – obwohl die Arbeitslosigkeit im Moment rückläufig ist.
Dies bezweckt die Revision der ALV, über welche am 26. September abgestimmt wird. Zur Sanierung der ALV sollen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Empfänger von ALV-Leistungen in verträglichem und ausgewogenem Ausmass beitragen. Zudem leisten Besserverdienende, bis die Schulden abgebaut sind, ein Solidaritätsprozent.
Die Revision darf nicht abgelehnt werden. Denn auch bei einem Nein muss die ALV saniert werden, und zwar durch deutlich höhere Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge. Dies würde zu einer grösseren Belastung der Wirtschaft führen und das verfügbare Einkommen der Arbeitnehmer schmälern.
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